TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht – Bayern
Praxis der Eingruppierung nach TV-L unter Berücksichtigung spezieller bayerischer Umsetzungsvorschriften
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TV-L und der Anlage A (Entgeltordnung) zum TV-L. Im Rahmen der Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung der Beschäftigten obliegt der gesetzlichen Interessenvertretung u.a. die Aufgabe, die Eingruppierung auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieses Seminar vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die vom Arbeitgeber ermittelte Entgeltgruppe nachvollziehen bzw. eine korrekte Eingruppierung vornehmen zu können.
Die Darstellung der Seminarinhalte erfolgt jeweils unter Bezugnahme der Durchführungshinweise und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Eingruppierung der Beschäftigten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Darstellung der Regelungen im Überblick
- Erläuterung von Inhalt und Begriffen aus den §§ 12,13 TV-L (Eingruppierung)
- Systematisches Vorgehen bei Eingruppierungen
- Rechtliche Bedeutung der Durchführungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen für die Eingruppierungspraxis
- Eingruppierungsbeispiele und Übungen
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, Art. 46 Abs. 5 BayPVG -
Bewertung
100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Grundziele des Seminars – warum das Seminar für gesetzliche Interessenvertretungen?
Überblick: Rechtsgrundlagen für gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-L: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum TV-L und zur Entgeltordnung sowie Auswirkungen auf die Beschäftigten
Rechtliche Einordnung der Durchführungshinweise und Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und deren Bedeutung für die Eingruppierungspraxis
Überblick zu Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TV-L Entgeltordnung - Anlage A, §§ 16, 17 TV-L
Darstellung: Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 12 TV-L: Begriffe zum tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Teil I – Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Klärung der Begriffe Arbeitsvorgang und Arbeitsschritte
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zu Teil I der Entgeltordnung
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Teil II – Besondere Tätigkeitsmerkmale
Besonderheiten des Teils III der Entgeltordnung – Beschäftigte mit handwerklich geprägten Tätigkeiten
Aufbau und Struktur von Teil III der Entgeltordnung – Begriffe und Definitionen
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zu Teil II und III der Entgeltordnung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierung
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