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Manteltarifliche Regelungen des BzTV-N Baden-Württemberg

Grundlagen des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe

Das Tarifrecht für Mitgliedsbetriebe des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg (KAV) ähnelt strukturell und inhaltlich in weiten Teilen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Dennoch gelten einige abweichende Sonderregelungen.

Aufgrund von Regelungsumfang und -tiefe des Tarifvertrags Baden-Württemberg sind Kenntnis, Verständnis und Anwendung dieser Regelungen von elementarer Bedeutung für die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen.

Besonders neu gewählte Mitglieder der Interessenvertretung benötigen schnell entsprechende Tarifkenntnisse, um die an sie gestellten Anforderungen bewältigen zu können.

Das Seminar vermittelt Grundlagen und Kenntnisse zur Systematik des Tarifvertrags sowie einen Überblick über seine Regelungsinhalte. Ziel ist die Fähigkeit zur eigenständigen Überprüfung und Anwendung der vereinbarten Regelungen. Hierzu werden ergänzend die Beteiligungsrechte vermittelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Struktur und Aufbau des BzTV-N Baden-Württemberg
  • Grundlagen zu Eingruppierung, Entgelt und sonstigen Leistungen
  • Urlaub und Arbeitsbefreiung
  • Tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit
  • Besondere Bestimmungen für Fahrdienstbeschäftigte
  • Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung

Hinweis: Einzelne Abschnitte des TV-N Baden-Württemberg werden in diesem Grundlagenseminar im Überblick dargestellt und erläutert. Zur Vertiefung dieser komplexen Themen bieten wir nach Bedarf und auf Anfrage separate Spezialseminare an.

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
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20.01. – 22.01.2025 Baden-Württemberg | Herrenberg
Nur für den Bereich Verkehr
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