BPersVG für Betriebsvertretungen: Einstieg leicht gemacht
Grundlagen, Einführung und Überblick
Um die Interessen der Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften konsequent und wirksam vertreten zu können, muss sich die Betriebsvertretung über ihre Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für die Betriebsvertretung und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.
Das Seminar befasst sich mit der Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder der Betriebsvertretung und verschafft einen Einblick in die Beteiligungsrechte nach dem BPersVG, unter Hinweis auf das NATO-Truppenstatut. Anhand praxisorientierter Beispiele und durch den Umgang mit dem Gesetzestext erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse für Ihre Arbeit als Mitglied der Betriebsvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis der Betriebsvertretung
- Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Was tun wir? Die Aufgaben der Betriebsvertretung
- Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
- Informationsbeschaffung und Informationspolitik
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
-
Zielgruppe
Betriebsvertretungsmitglieder -
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG a.F. -
Bewertung
98,7 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Grundlagen des Bundespersonalvertretungsrechts unter Berücksichtigung von Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Was heißt „vertrauensvolle Zusammenarbeit“, und was ist das „Wohl der Beschäftigten“?
Rolle und Selbstverständnis der Betriebsvertretung
Überblick über Aufbau und Struktur des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), Umgang mit dem Gesetz und Klärung von Rechtsbegriffen
Allgemeine Aufgaben der Betriebsvertretung
Überblick über die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte nach BPersVG
Überblick über die Verfahren und die Initiativrechte (§§ 69, 70 f. BPersVG)
Geschäftsführung der Betriebsvertretung (§§ 32-45 BPersVG), u.a. Sitzungen, Beschlüsse, Kosten und Sachaufwand (u.a. §§ 44, 46 BPersVG)
Rechtsstellung der Mitglieder der Betriebsvertretung:
- Freistellungsmöglichkeiten
- Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
- Schutz vor Kündigung und Versetzung (§ 15 KSchG)
Zusammenarbeit der Betriebsvertretung mit der Dienststellenleitung (§§ 2, 10 BPersVG)
Informationsrechte; Zusammenarbeit der Betriebsvertretung mit den Beschäftigten
Informationsbeschaffung, Monatsgespräch (§§ 43, 48 ff., 66 ff. BPersVG)
Sprechstunden, Personalversammlungen
Politische und gewerkschaftliche Betätigung in der Dienststelle:
- Möglichkeiten und Grenzen
- Funktion der Betriebsvertretung bei der Überwachung von Tarifverträgen
Zusammenarbeit der Betriebsvertretung mit der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und anderen betrieblichen Akteuren (Rechtsgrundlagen, Formen der Zusammenarbeit usw.)
Beschlussverfahren (§ 83 BPersVG)
Termine
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07.09. – 11.09.2026
Baden-Württemberg | Mosbach
Nur für den Bereich Bund und Länder |
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12.10. – 16.10.2026
Baden-Württemberg | Mosbach
Nur für den Bereich Bund und Länder |
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09.11. – 13.11.2026
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Bund und Länder |
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07.12. – 11.12.2026
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Bund und Länder |
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