BPersVG für Betriebsvertretungen: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten
Aufbauend auf „Betriebsvertretungsrecht: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Betriebsvertretungen benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können.
Im Seminar werden die Schwerpunkte der Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationstatbestände bei personellen und sozialen Angelegenheiten dargestellt. Bei der Frage nach der möglichen Durchsetzung der Beteiligungsrechte zugunsten der Beschäftigten wird das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut berücksichtigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
- Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
- Besonderheiten der Ausübung der Mitbestimmung bei den Stationierungsstreitkräften
- Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
- Form und mögliche Inhalte von Dienstvereinbarungen
-
Zielgruppe
Betriebsvertretungsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Betriebsvertretungsrecht (Teil 1)“ -
Freistellung
§ 46 Abs. 6 BPersVG a.F. -
Bewertung
98,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Aktuelle Fragen und Probleme der Mitbestimmung in den Dienststellen
Überblick über die unterschiedlichen Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Personalpolitik sowie Form und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung unter Einbeziehung des Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Beteiligungsrechte bei personellen Angelegenheiten (z.B. bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen, Kündigungen)
Katalog der Einwendungen nach § 77 BPersVG
Weiterbeschäftigungsansprüche
Beteiligung bei fristlosen Kündigungen
Überblick über die Beteiligungsrechte bei sozialen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten (§ 75 Abs. 2 und 3 BPersVG)
Beteiligung der Betriebsvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 75 Abs. 3 Nr. 11, § 81 BPersVG)
Initiativrechte der Betriebsvertretung (§ 70 BPersVG)
Die Verfahrensrechte im BPersVG:
- Fristen
- Besonderheiten des Verfahrens der Einigungsstelle nach dem Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
- Beschlussverfahren
Einführung in das systematische Vorgehen bei der Fallbearbeitung
Dienstvereinbarungen (§§ 73 i.V.m. 75, 76 BPersVG):
- Verfahren
- Mögliche Inhalte aus dem Mitbestimmungskatalog des § 75 Abs. 2 und 3 BPersVG
Einigungsstelle
Grundzüge des Sozialplans (Zeitpunkt des Abschlusses und mögliche Regelungsinhalte) und Kurzübersicht über den Tarifvertrag „Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz“
Die Praxis der Betriebsvertretung im Widerstreit unterschiedlicher Interessen
Termine
02.06. – 06.06.2025
Baden-Württemberg | Mosbach
Nur für den Bereich Bund und Länder |
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