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Online-Seminar: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz)

Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

"Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht." (Zitat: BMI)

Die durch das Onlinezugangsgesetz geplante bundesweite Verwaltungsdigitalisierung sowie die Entwicklung der notwendigen Onlineprozesse sind sehr komplex. Die Umsetzung hat Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsabläufe und Tätigkeit der Beschäftigten.

Welche (zusätzlichen) Auswirkungen bringt das Gesetz für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten
  • Kernpunkte des Onlinezugangsgesetzes, Folgeregelungen in anderen Gesetzen
  • Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz
  • Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen
  • Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz)
  • Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot
  • Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte
  • Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Bewertung

    (63 Bewertungen)
    97,2% unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Ziele des Onlinezugangsgesetzes und der Digitalisierung der Verwaltung: Verbesserung der Interaktion zwischen Bürger*innen, Unternehmen und Verwaltung
Überblick über Rechtsgrundlagen (u.a. EU-Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangs zu Informationen, Verfahren usw.) und über die Inhalte des Onlinezugangsgesetzes, damit verbundene Anforderungen an die Bundesländer und Kommunen
Digitalisierungsprogramme: Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (Meldebescheinigungen, Kindergeld, Arbeitslosengeld usw.), Zuständigkeitsbereiche, Verantwortlichkeiten, Umsetzungskatalog und Themenfelder
IT-Sicherheit und Datenschutz aus Sicht der Beschäftigten (DSGVO, Bundes- und Landesdatenschutzgesetze)
Auswirkungen auf die Beschäftigten (z.B. auf die Arbeitsabläufe, Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, den Arbeitsplatz – datenschutzgerechte Arbeitsplätze)
Personalentwicklung – u.a. Qualifizierung von Beschäftigten in der Nutzung neuer technischer Systeme, Arbeitsabläufe, Fehlerkultur
Überblick über Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte:

  • Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Unterweisung in neue Technik, ergonomiegerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen)
  • Datenschutz
  • Änderung von Tätigkeiten und Arbeitsaufgaben

Ziele der gesetzlichen Interessenvertretung (Schutz der Beschäftigten vor Missbrauch von Daten bzw. vor Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie vor möglichen Folgen des Onlinezugangsgesetzes)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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15.11. – 16.11.2023 Online-Veranstaltung | Internet weitere Infos | Anmeldung

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