Beamtenrecht des Landes Bayern
Beamtenrechtliche Grundlagen, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeit des Personalrats
Die Föderalismusreform I war der Ausgangspunkt für das gültige Dienstrecht in Bayern. Durch sie hat sich die bisherige Zuständigkeitsstruktur völlig verändert. Der Freistaat Bayern erhielt die Regelungskompetenz für Besoldung, Versorgung und Laufbahnrecht der bayerischen Beamt*innen.
Für die gesetzliche Interessenvertretung bedeutet dies, sich mit den Beteiligungsrechten des BayPVG im Zusammenhang mit dem aktuellen Dienstrecht der Beamt*innen auseinanderzusetzen. Das Seminar erläutert die Inhalte des Dienstrechts und schlägt die Brücke zur Beteiligung des Personalrats nach BayPVG.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsgrundlagen und Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Beamtenrecht in Bayern
- Grundzüge der Beamtenversorgung
- Besondere Anforderungen und Problemstellungen des Beamtenrechts bei der Umsetzung in die Praxis
- Beteiligungsrechte der Personalvertretung im BayPVG im Zusammenspiel mit dem bayerischen Dienstrecht
- Handlungsperspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Ausgestaltung dienstrechtlicher Vorschriften
- Anwendung von europarechtlichen und weiteren gesetzlichen Grundlagen, z.B. zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars -
Freistellung
Art. 46 Abs. 5 BayPVG -
Bewertung
97,3 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtsgrundlagen und Grundzüge des Beamtenrechts in Bayern:
- Bayerisches Beamtengesetz
- Gesetz über die Leistungslaufbahn der bayerischen Beamt*innen
- Bayerisches Besoldungsgesetz
- Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz
- Beamtenstatusgesetz
- Bayerisches Disziplinargesetz
Grundzüge der Beamtenversorgung:
- Beamtenbesoldung
- Versorgungsbezüge
- Ruhegehalt
Besonderheiten des Beamtenrechts bei der Umsetzung in die Praxis
Anwendung von europarechtlichen und weiteren gesetzlichen Grundlagen, z.B. zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (betriebliches Eingliederungsmanagement, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen u.a.)
Beteiligungsrechte der Personalvertretung gemäß BayPVG im Zusammenspiel mit dem bayerischen Dienstrecht
- bei personellen Einzelmaßnahmen
- bei sozialen Angelegenheiten (z.B. Arbeitszeit)
Handlungsperspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der Ausgestaltung dienstrechtlicher Vorschriften
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