Die JAV nach der Wahl - was nun?
Kurzeinführung in die JAV-Arbeit
Die JAV-Wahl ist vorbei, die Wahlergebnisse verkündet, die konstituierende Sitzung gerade beendet - und wie geht’s nun weiter?
Wir geben euch einen ersten allgemeinen Überblick über die Rahmenbedingungen und Grundlagen eurer Arbeit, bis ihr unser JAV-I-Seminar besuchen könnt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Kurzdarstellung: Was sind gesetzlichen Grundlagen für die JAV-Arbeit, und welche Rechtsbegriffe gibt es?
- Wer ist die Zielgruppe für die JAV, und für wen ist die JAV zuständig?
- Wer sind die anderen Akteure im Betrieb/in der Dienststelle, mit denen die JAV zusammenarbeitet und oder im Rahmen der Aufgaben zu tun hat?
- Wie mache ich das mit der Freistellung für die JAV-Arbeit und für weitere Seminarbesuche?
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Zielgruppe
Mitglieder der JAV -
Freistellung
§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
Heranführung ans Thema „Recht“
Kurzdarstellung der Rechtsgrundlagen für die Arbeit der JAV
Was sind Rechtsbegriffe?
Was bedeutet „Recht“ für die gesetzliche Interessenvertretung im Betrieb?
Grundbegriffe im Zusammenhang mit der JAV-Arbeit:
- Betrieb (§ 1 BetrVG)
- Jugendliche (§ 60 BetrVG)
- Auszubildende (§ 60 BetrVG)
- Andere junge Beschäftigte im Betrieb
Kurzeinführung in die Rolle der JAV als Teil der gesetzlichen Interessenvertretung im Betrieb
Interne und externe Akteure – Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den Aufgaben und Zielen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der JAV
Darstellung der rechtlichen Grundlagen für die ersten Arbeitsschritte als JAV-Mitglied, u.a. zu Seminarbesuch und zur Freistellung::
- Freistellung nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 BetrVG
- Kostenübernahme nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 40 BetrVG
Überblick: Aktuelle Rechtsprechung zur Freistellung von JAV-Mitgliedern während der Arbeitszeit im Betrieb sowie während des Berufsschulbesuchs
Termine
Wir planen gerade neue Termine. Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema aber auch eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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