Wahl der Frauenvertreterinnen nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG)
Wahlvorstandsschulung
Die nächste reguläre Wahl der Frauenvertreterinnen findet im überwiegenden Teil der Dienststellen des Landes Berlin zwischen 1. Oktober und 15. Dezember 2028 statt. Die Wahl dieser gesetzlichen Interessenvertretung wird vom Wahlvorstand vorbereitet. Dieser muss zahlreiche Vorschriften und Fristen beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung dieser Verfahrens- und Formvorschriften abhängig.
In diesem Tagesseminar können sich Frauenvertreterinnen und Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Mithilfe zahlreicher Praxisbeispiele und anhand eines Leitfadens zum Wahlverfahren lernen Sie, die Wahl der Frauenvertreterin in Ihrer Dienststelle rechtssicher durchzuführen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Regelungen zur Wahl der Frauenvertreterinnen
- Aufgaben des Wahlvorstands
- Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Wahlausschreiben und Wahlvorschläge
- Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
-
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder -
Freistellung
§ 16 Abs. 3 LGG Berlin i.V.m. § 3 WOBFrau Berlin bzw. § 59 Abs. 7 Berliner Hochschulgesetz -
Bewertung
97,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Regelungen zur Wahl der Frauenvertreterinnen
Vorschriften des LGG Berlin und der neuen Wahlordnung (WOBFrau)
Verweise auf sonstige Regelungen (BGB, PersVG Berlin, KSchG u.a.)
Wahlvorstand, insbesondere Bestellung, Arbeitsgrundlagen, Kostentragung (§ 16a LGG Berlin und WOBFrau)
Schutzvorschriften, Geheimhaltungspflichten
Wähler*innenverzeichnis, Wahlberechtigung, Wahlausschreiben (§§ 4, 5 WOBFrau, § 16a LGG Berlin)
Wahlverfahren (§ 7 WOBFrau)
Wahlvorschläge (§ 6 WOBFrau)
Prüfungspflichten des Wahlvorstands (heilbare und unheilbare Mängel, zusätzliche Prüfungen bei mehreren Vorschlagslisten, Wählbarkeit, Stützunterschriften)
Briefwahl (§§ 8, 9 WOBFrau)
Stimmenauszählung, Feststellung, Dokumentation und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Aufbewahrung der Wahlunterlagen, Anfechtung der Wahl (§ 12 WOBFrau)
© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH