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Gestaltung von Arbeitsbedingungen in Betrieben ohne Tarifbindung

Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Viele Betriebe fallen nicht unter den Anwendungsbereich eines Tarifvertrags, etwa weil der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist. Was heißt das für die Beschäftigten und die Arbeit des Betriebsrats? Welche rechtlichen Normen zur Arbeitszeit, zur Entgeltgestaltung oder zum Urlaub kommen zur Anwendung? Welche Möglichkeiten und Rechte zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen hat der Betriebsrat, und wie kann er diese durchsetzen? Können tarifvertragliche Regelungen auch über den Arbeitsvertrag oder über Betriebsvereinbarungen gelten?

Im Seminar werden die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung von Tarifverträgen bei Arbeitgebern ohne Tarifvertrag oder bei Verbandsaustritt erläutert. Die Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Schaffung von fairen Arbeitsbedingungen (zum Beispiel durch Betriebsvereinbarungen) werden dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Unterschiede zwischen Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bezüglich Geltung und Inhalt
  • Besonderheiten und Folgen bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers - Unterschied zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben
  • Möglichkeit der Geltung von Tarifverträgen über arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln oder über Betriebsvereinbarungen
  • Umfang und Reichweite der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in nicht tarifgebundenen Betrieben (z.B. bei der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten)
  • Regelungsabreden und Betriebsvereinbarungen als Gestaltungsinstrumente für das Arbeitsentgelt sowie für faire Arbeitsbedingungen
  • Durchsetzbarkeit der Rechte des Betriebsrats in Betrieben ohne Tarifbindung

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Bewertung

    (16 Bewertungen)
    97,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Rechtlicher Rahmen für die Regelung der Arbeitsbedingungen (EU-Recht, Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge)
Unterschiede zwischen Gesetzen und Tarifverträgen nach ihrer Geltung und ihrem Inhalt:

  • Entstehung und Bedeutung von Tarifverträgen
  • Tarifbindung und Tarifflucht: Für wen gelten Tarifverträge? Wann? Welche?
  • übliche Tarifvertragsinhalte
  • Nachwirkung von Tarifverträgen
  • Firmen-, beziehungsweise Haustarifverträge

Besonderheiten

  • bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
  • bei Kündigung des Tarifvertrags
  • bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB
  • bei Unternehmensumwandlung (Outsourcing)

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Gestaltung von Arbeitsbedingungen im Rahmen der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte (z.B. nach § 87, §§ 95 ff. BetrVG)
Unterschiede zwischen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Ziel, Zweck und Inhalte von Betriebsvereinbarungen:

  • gesetzliche Grundlagen nach dem BetrVG
  • Überblick über die durch Betriebsvereinbarung regelbaren Arbeitsbedingungen
  • Wirkung des Gesetzes- beziehungsweise Tarifvorbehalts
  • Möglichkeiten zur Erzwingung von Betriebsvereinbarungen - Einigungsstelle
  • Beschlussverfahren zur Durchsetzung der Inhalte aus Betriebsvereinbarungen
  • betriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten - Öffentlichkeitsarbeit
  • Formen und Möglichkeiten der gewerkschaftlichen und/oder externen Unterstützung durch Sachverständige zur Entwicklung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen


Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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