Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung und die ‚Technischen Regeln‘ (ASR) zählen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze. Für ihre Umsetzung hat der Arbeitgeber zu sorgen.
Die Regelungen der ArbStättV bieten - zusammen mit den vielen konkreten Vorgaben der Technischen Regeln - den Interessenvertretungen Möglichkeiten zur Durchsetzung von wirksamen Maßnahmen zum Arbeitsschutz der Beschäftigten.
Das Seminar bringt Ihr Wissen auf den neuesten Stand, inklusive hilfreicher Empfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen im Betrieb.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Arbeitsschutz-Rechtsgefüge: Einführung und Orientierung
- Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten: Überblick, Bedeutung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Bildschirm- und Telearbeit, psychische Belastungen, Licht, Lärm, Luft, Temperatur, Barrierefreiheit, Anforderungen an Räume und Wege, Unterweisung u.v.m.
- Gefährdungsbeurteilung, Abhilfemaßnahmen, Unterweisung
- Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsfachleuten
- Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden
- Mitgestaltungs- und Mitbestimmungs-/Initiativrechte der Interessenvertretung (insbes. bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen)
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Vorherige Teilnahme am Grundseminar ´Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb´ empfohlen -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
98,6% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Termine
30.05. – 03.06.2022 Thüringen | Saalfeld | weitere Infos | Anmeldung | |
13.06. – 17.06.2022 Berlin | Berlin-Wannsee | weitere Infos | Anmeldung | |
12.09. – 16.09.2022 Niedersachsen | Walsrode | weitere Infos | Anmeldung |
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