Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Öffentlichkeitsarbeit ist sowohl Kommunikationsinstrument als auch strategisches Mittel zur Zielerreichung. Durch regelmäßige Information und Transparenz u.a. über aktuelle Projekte wird zudem Vertrauen für die Arbeit der Interessenvertretung geschaffen. Gut informierte Kolleg*innen können der gesetzlichen Interessenvertretung zum Beispiel in Verhandlungsprozessen mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung Rückhalt geben.
Ziel des Seminars ist es, neben den rechtlichen Grundlagen auch Ziele, Methoden und Möglichkeiten einer beschäftigtenorientierten, wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit darzustellen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Begriffsklärung; Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (z.B. Werbung)
- Ziele, Aufgaben und Nutzen der Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
- Rechtliche Grundlagen, z.B. in Bezug auf Umfang und Inhalt von Öffentlichkeitsarbeit; Presse- und Versammlungsrecht; Datenschutz; Recht am Bild
- Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (Versammlungen, Sprechstunden, Aktionen, vom „Schwarzen Brett“ bis zur Nutzung digitaler sozialer Medien etc.)
- Unterschiede zwischen betriebsinterner und betriebsübergreifender Öffentlichkeitsarbeit
- Beispiele zielgruppenorientierter, kreativer Öffentlichkeitsarbeit: Was erregt Aufmerksamkeit? Was spricht an?
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
91,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Überblick: Geschichte der Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung aus dem Begriff „Public Relations“
Begriffsklärung: Was verstehen wir unter betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit?
Abgrenzung zu anderen Maßnahmen und Instrumenten der Kommunikation nach außen (z.B. Werbung)
Ziele, Aufgaben und Nutzen der Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
Rechtliche Grundlagen, z.B. in Bezug auf Umfang und Inhalt von Öffentlichkeitsarbeit:
- Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetze
- Presse-, Urheber- und Versammlungsrecht
- Datenschutz
Methoden, Formen und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit für gesetzliche Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalversammlungen, Sprechstunden, Zeitungen, Flugblätter, Aktionen, Social-Media-Anwendungen etc.)
Unterschiede zwischen betriebsinterner und betriebsübergreifender Öffentlichkeitsarbeit
Beispiele für die Planung und Durchführung von zielgruppenorientierter, kreativer Öffentlichkeitsarbeit
Termine
02.06. – 04.06.2025 Baden-Württemberg | Mosbach | weitere Infos | Anmeldung | |
06.10. – 08.10.2025 Hamburg | Hamburg | weitere Infos | Anmeldung |
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