Mitarbeitervertretungsgesetz: Organisatorische und soziale Angelegenheiten (MAV 3)
Unser Seminar vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele, wie die Mitarbeitervertretung ihre Rechte optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Die Mitarbeitervertretung muss in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder bei der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden zustimmen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Verfahren und Ablauf der Mitbestimmung
- Unterschiede zwischen uneingeschränkter und eingeschränkter Mitbestimmung
- Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
- Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung der Mitarbeitervertretung
- Grundsätze von Dienstvereinbarungen (Inhalte, Zustandekommen usw.)
- Kirchengericht: Zuständigkeit und Verfahren
-
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des MAV-Grundseminars -
Freistellung
§ 19 Abs. 3 MVG -
Bewertung
94,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Überblick über die Regelungen zur eingeschränkten und uneingeschränkten Mitbestimmung im Mitarbeitervertretungsgesetz
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen
Beispiele für die Ausübung der uneingeschränkten Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder (z.B. Ordnung in der Dienststelle, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren:
- Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung
- Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Dienstvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
- Abschluss von Dienstvereinbarungen
- Form und Inhalt von Dienstvereinbarungen
- Kündigung und Nachwirkung von Dienstvereinbarungen
Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Dienstvereinbarung)
Kirchengericht:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben des Verfahrens beim Kirchengereicht, Verfahren der Einberufung und Grundsätze
Termine
17.11. – 20.11.2025
Baden-Württemberg | Mosbach
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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