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Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Aufgaben und Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben und damit auch das Gebot der Entgeltgleichheit sind europäisches Recht und zugleich ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht.

In Deutschland besteht aber, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, nach wie vor eine Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern von rund 21 Prozent (Quelle: DGB). Ursachen sind u.a. die geringere Vergütung von Tätigkeiten in sogenannten „Frauenberufen“, Teilzeitbeschäftigung, der niedrige Anteil von Frauen in Führungspositionen oder Auszeiten aufgrund von Eltern- oder Pflegezeiten.

Laut Gesetzgeber soll das Entgelttransparenzgesetz dazu beitragen, betriebliche Entgeltregelungen zu klären sowie die Gleichbehandlung zu stärken. Verdeckte Benachteiligungen und Diskriminierungen sollen erkannt und beseitigt werden.

Das Gesetz eröffnet der gesetzlichen Interessenvertretung Rechte zur Erreichung dieses Ziels. Im Seminar werden die Gesetzesinhalte – bezogen auf die Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung – sowie mögliche Strategien zur betrieblichen Umsetzung vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Inhalte, Ziele und Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes
  • Begriffe und Definitionen zum Gebot der Entgeltgleichheit
  • Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
  • Individuelles Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit (u.a. Reichweite, Umfang und Form des Auskunftsanspruchs der Beschäftigten, Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung)
  • Anforderungen an den Arbeitgeber (u.a. betriebliches Prüfverfahren, Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen und Berichtspflicht)
  • Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Entgelttransparenzgesetz
  • Aufgaben und Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit
  • Besondere Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 10 Abs. 5 BGleiG, analog Regelungen der Länder
  • Bewertung

    (10 Bewertungen)
    98,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Überblick über die wesentlichen Inhalte, Ziele und den Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes
Begriffe/Definitionen zum Gebot der Entgeltgleichheit
Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
Individuelles Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit (u.a. Reichweite, Umfang und Form des Auskunftsanspruchs der Beschäftigten, Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung)
Anforderungen an den Arbeitgeber (u.a. betriebliches Prüfverfahren, Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen und Berichtspflicht)
Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Entgelttransparenzgesetz
Aufgaben und Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit
Besondere Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im Zusammenhang mit dem Entgelttransparenzgesetz

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Termine

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