Workshop TVöD (VKA): Bearbeitung von aktuellen Eingruppierungsfällen
Speziell für Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen aus Krankenhäusern und Psychiatrien
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Aber selbst nach dem Besuch unserer Seminare zu den Themen Eingruppierung und Stellenbeschreibung bleibt doch oft eine Unsicherheit bestehen, welche Entgelt- und Fallgruppe jeweils die richtige ist.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, spezielle Eingruppierungsfälle aus den Bereichen Krankenhaus und Psychiatrie gemeinsam zu bearbeiten und Eingruppierungsfragen im Einzelfall zu beantworten. Er wird mit maximal 8 bis 10 Teilnehmenden durchgeführt, um die Bearbeitung möglichst vieler Fälle zu gewährleisten.
Wir bitten darum, aktuelle Tätigkeits- bzw. Stellenbewertungen in anonymisierter Form mitzubringen (soweit vorhanden).
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars ´Eingruppierungsrecht 1´ nach TVöD bzw. TV-L -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
21.11. – 23.11.2022
Hessen | Gladenbach
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen |
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