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Arbeits- und Gesundheitsschutz für Bürobetriebe

Die 'Branchenregel Bürobetriebe“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betrifft etwa die Hälfte aller Beschäftigten – alle, die im Büro bzw. am Bildschirm arbeiten. Sie beinhaltet fast alle Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und bietet damit einen guten Überblick über die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten in Bürobetrieben.

Zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Büroarbeit bietet die Regel konkrete Hinweise, sowohl für Bildschirmarbeitsplätze (inkl. Software-Ergonomie) und Arbeitsstätten (Klima, Licht etc.) als auch für die Qualität der Arbeitsorganisation und der Führung (einschließlich Stellenbeschreibung, Verantwortung, Arbeitsumfang, Aufgabenvielfalt, Arbeitszeit u.Ä.). Auch „mobile Arbeit“ wird behandelt.

Für Betriebs- und Personalräte schafft die neue Regel gute Voraussetzungen zur Mitgestaltung und Mitbestimmung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen im Büro.

Das Seminar erläutert die Branchenregel, erörtert Umsetzungsmöglichkeiten und vertieft anhand der Praxiserfahrungen der Teilnehmenden das Wissen über Gefährdungen, Belastungen und Gestaltungsanforderungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Einordnung der Regel in das System des Arbeitsschutzes
  • Spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen bzgl. Arbeitsstätte, Büro, Bildschirmarbeitsplatz, Sozial- und Nebenräume, Arbeitsorganisation, Führung, Fahrtätigkeit im Außendienst etc.
  • Wichtige Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und -regeln, DGUV-Informationen
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Praktische Umsetzungsmöglichkeiten
  • Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des Seminars ´Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb´ empfohlen
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (19 Bewertungen)
    100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Überblick: Gesetzliche Grundlagen und Einordnung der DGUV-Regel 115-401 Branche „Bürobetriebe“ in das System des Arbeitsschutzes
Spezielle rechtliche Grundlagen der DGUV-Regel (u.a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung)
Ziele und Anwendungsbereiche von DGUV-Regeln - speziell der für die Branche "Bürobetriebe" 
Überblick: Aufbau und Inhalt der DGUV-Regel 115-401
Kurzdarstellung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Branchenregelung "Bürobetriebe" beachtet werden müssen 
Pflichten des Arbeitgebers bei der Umsetzung der DGUV-Regel 115-401
Arbeitsschutzmaßnahmen in Bürobetrieben, u.a. bezogen auf:

  • Arbeitsorganisation und Führung
  • Arbeitsstätte
  • Beleuchtung
  • Klima
  • Lärm und Akustik
  • Büro- und Bildschirmarbeit
  • Softwareergonomie
  • Sozialbereiche usw.

Spezielle Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in Bürobetrieben gemäß der DGUV-Regel 115-401
Gefährdungsbeurteilung als Instrument zur Feststellung von weiteren Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten
(Methode, Instrumente, betriebliches Vorgehen)
Praktische Umsetzungsmöglichkeiten, Vertiefung der Anforderungen anhand der Praxiserfahrungen der Teilnehmenden
Gestaltungsansätze, Beteiligungsrechte zur Umsetzung der DGUV Regel 115-401, Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Wirkungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung: "Arbeitsschutz und Mitbestimmung"

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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