Aus oder mit der Pandemie lernen – Ausbildung darf nicht krank machen
Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Ausbildungen
Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und dem Ausbildungsstand sowie den physischen und psychischen Kräften der Auszubilden-den entsprechen.
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gesundheitsprävention. Diese bilden den Rahmen für eine gesundheitsgerechte Ausbildung, lassen aber viel Gestaltungsspielraum für betriebliche Lösungen unter Mitwirkung der . Interessenvertretungen.
Das Seminar vermittelt die Rahmenbedingungen und konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten für Gesundheitsschutz in der Ausbildung mit besonderem Fokus auf die pandemiebedingte Veränderungen in der Ausbildung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsnormen für eine sichere und gesunde Ausbildung
- Grundsatz: Verhältnis- vor Verhaltensprävention in der Ausbildung
- Besondere Aufsichtspflichten der/des Ausbildenden, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden
- Überblick: Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Ausbildung (z. B. spezielle Gefährdungsbeurteilungen, Gefährdungsanzeige)
- Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und Belastungen von Auszubildenden und Ausbilder*innen
- Überblick: Tarifvertragliche Regelungen zu Entlastung und Gesundheitsschutz von Auszubildenden
- Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen
- Möglichkeiten der Einbeziehung von Auszubildenden
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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