Dienstplanung: Mit der Schichtplan-Fibel Überstunden, "Einspringen" und Mehrarbeit mitbestimmen
Wie die Beschäftigten vor Übergriffen auf die Freizeit geschützt werden können
Die Bedeutung von Freizeit nimmt zu. Für die Kolleg*innen genauso wie auch für die Arbeitgeber. Für eine verlässliche Lebensplanung braucht es Schichtpläne, die – rechtzeitig angeordnet – die vertraglichen Ansprüche und die Wünsche widerspiegeln. Die Wirklichkeit aber sieht anders aus: Die eingeplanten Pausen werden je nach Arbeitsanfall verschoben oder widerrufen; das Schichtende verrutscht früher oder später; alle paar Tage folgen neue Angebote für Planänderungen und Schichtwechsel.
Anhand kleiner Fallbeispiele untersuchen wir, wie die betriebliche Interessenvertretung die Kolleg*innen vor Übergriffen auf ihre Freizeit schützen kann. Und wir diskutieren, inwiefern „intelligente Ausfallkonzepte“ ent- oder belasten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Verbindlichkeit der Schichtpläne für Arbeitgeber, die betriebliche Interessenvertretung, die Beschäftigten
- Planergänzungen: Mehrarbeit und Überstunden
- Planänderungen: Schichtwechsel, Arbeit an planfreien Tagen
- Ankündigungsfristen, Zeit- und Gruppendruck
- Gesundheitliche und soziale Folgen der Übergriffe
- Erhöhte Schutzwirkung durch betriebliche Vereinbarungen
- Zwangsmaßnahmen gegen gesetz- und vertragswidrige Übergriffe
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Bewertung
92,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Entwicklung von bezahlten und „unbezahlten“ Überstunden in den Gesundheits- und Sozialbetrieben
Kritischer Blick auf die Praxis in den Betrieben der Teilnehmenden
Ursachen für Defizite in der praktischen Mitbestimmung bei kurzfristiger Anordnung von Diensten
Individualrechtliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit
Individual- und schutzrechtliche Grenzen bei Überstunden:
- Notfall (§ 14 ArbZG, Treuepflicht)
- Festlegung von Beginn und Ende (§ 6 Abs. 1 ArbZG)
- Vereinbarung von Beginn und Ende (Dienstvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede)
- Kündigungsfristen bei betrieblichen Vereinbarungen, Ankündigungsfristen
Die Dienstverpflichtung gemäß Grundgesetz Artikel 12
Belastungen durch Planänderungen und Überstunden dokumentieren und beurteilen (§ 5 ArbSchG)
Gesetzliche und vertragliche Bezugszeiträume für die Verteilung der Arbeitszeit
Bezugszeiträume für die Verteilung der Zeitschuld (Tarifverträge, AVR)
Folgen der Überplanung
Teilzeit als Einfallstor für Übergriffe auf die zusätzliche Freizeit
Ausgleich von Überplanung (vertraglich)
Ausgleich von „Einspringen an als Frei geplanten Tagen“
Regelungslücken, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Freizeitausgleich oder Prämien
Anspruch auf zusätzliche Freizeit ohne Bezüge
Behördliche Bußgelder und Ordnungsgelder wegen verletzter Mitbestimmung
Straftatbestand der Nötigung
Hürden beim „Nein-Sagen“ identifizieren und gemeinsam überwinden
Entwicklung von Musterregeln zu einzelnen Regelungsfällen
Regelungen zur Aufzeichnung von Arbeitszeit
Termine
30.06. – 02.07.2025
Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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