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IT-Ausschuss: Gründung, Aufgaben und Möglichkeiten der Beteiligung

Die gesetzliche Interessenvertretung hat umfassende Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Entwicklung von IT-Systemen und Software-Tools bis hin zur betrieblichen Nutzung von künstlicher Intelligenz. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesetzliche Interessenvertretung bereits in der Planungsphase, aber auch bei allen technischen Erweiterungen zu beteiligen. Fast alle Arbeitsprozesse laufen IT-basiert ab und sind verbunden mit einer Flut verschiedener Systemeinführungen und stetiger Weiterentwicklungen.

Die Kontrolle über einzuführende oder bestehende IT-Systeme zu behalten, kann für den Betriebsrat eine große Herausforderung darstellen und setzt umfangreiches technisches Fachwissen voraus. Nicht alle können jedoch IT-Expert*innen sein. Sinnvoll und hilfreich für eine effiziente und wirkungsvolle Bewältigung der Aufgaben rund um die IT-Mitbestimmung ist deshalb die Bildung eines IT-Ausschusses.

Im Seminar werden u.a. die Voraussetzungen für die Bildung sowie die Organisation eines IT-Ausschusses, die besonderen Aufgaben sowie die Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit weiteren internen (z.B. den Datenschutzbeauftragten) und externen Akteuren zur Bewältigung der Anforderungen erarbeitet und diskutiert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen für die Bildung eines IT-Ausschusses
  • Ziele, Aufgaben und Umfang der Beteiligungsmöglichkeiten eines IT-Ausschusses: Wann wird mitbestimmt, und wie können die Mitbestimmungsrechte ordnungsgemäß durch den IT-Ausschuss umgesetzt werden?
  • Organisation des IT-Ausschusses: Übertragung der Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung, Anforderungen an die Qualifizierung der Mitglieder (u.a. Datenschutz, IT-Wissen, Prozesswissen usw.)
  • Effiziente Arbeitsweise im IT-Ausschuss: Geschäftsordnung mit Sitzungsabläufen, Priorisierung von Themen, Informationsweitergabe an das Gremium usw.
  • Möglichkeiten der Hinzuziehung von Sachverstand
  • Abschluss einer Betriebsvereinbarung, u.a. zur strukturierten Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, zum Informationsprozess, zu Arbeitskapazität und Qualifikation des IT-Ausschusses, zur Zusammenarbeit mit dem*der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie der IT-Abteilung
  • Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitglieder des IT-Ausschusses zu betrieblichen Informationssystemen und zur Anwendung von künstlicher Intelligenz

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG

Rechtsgrundlagen für die Bildung eines IT-Ausschusses
Ziele, Aufgaben und Umfang der Beteiligungsmöglichkeiten eines IT-Ausschusses: Wann wird mitbestimmt, und wie können die Mitbestimmungsrechte ordnungsgemäß durch den IT-Ausschuss umgesetzt werden?
Organisation des IT-Ausschusses: Übertragung der Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung, Anforderungen an die Qualifizierung der Mitglieder (u.a. Datenschutz, IT-Wissen, Prozesswissen usw.)
Effiziente Arbeitsweise im IT-Ausschuss: Geschäftsordnung mit Sitzungsabläufen, Verteilung der Aufgaben, Priorisierung von Themen, Informationsweitergabe an das Gremium usw.
Möglichkeiten der Hinzuziehung von internem und externem Sachverstand
Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, u.a. zur strukturieren Arbeitsweise mit dem Arbeitgeber, zum Informationsprozess, zur Arbeitskapazität und Qualifikation des IT-Ausschusses, zur Zusammenarbeit mit dem/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie der IT-Abteilung
Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten der Mitglieder des IT-Ausschusses zu betrieblichen Informationssystemen und zur Anwendung von künstlicher Intelligenz

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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