Die Seite für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Was tun, wenn die Temperaturen zu hoch sind?

Bedeutung der Arbeitsstättenregel A3.5 - Arbeitsschutzrecht und Mitbestimmung im Handel

Die Belastungen für die Beschäftigten im Handel nehmen in allen Bereichen zu. Gerade an Sommertagen sind die Beschäftigten durch steigende Temperaturen großen Belastungen ausgesetzt. Entweder ist es zu heiß, weil die Klimaanlage fehlt oder aber es ist zu kalt, weil die Klimaanlage durchgehend in Betrieb ist. Hinzu kommen moderne gläserne Bauten, die für eine übermäßige Sonneneinstrahlung sorgen.

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen. Mithilfe der Gefährdungsanalyse sollen Probleme festgestellt und beseitigt werden. Ziel ist es, eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit sicherzustellen.

Dem Betriebsrat bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eine gute Grundlage für die Mitwirkung und die praktische Umsetzung bei der Verbesserung des Gesundheitsschutzes im Betrieb.

Unser Tagesseminar informiert Sie über alle Anforderungen an Raumtemperaturen, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Einordnung der Technischen Regel ASR A3.5 in das System des Arbeitsschutzes
  • Überblick über den Anwendungsbereich (z.B. Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume)
  • Pflichten des Arbeitgebers beim Einrichten der Arbeitsstätte
  • Lufttemperatur in Arbeitsräumen, hohe Sonneneinstrahlung und Außenlufttemperaturen über 26° C
  • Ziele und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung - wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Betriebsrats
  • Vorgehensweise, Methoden, Informationsquellen, Beurteilungsmaßstäbe
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einhaltung und Umsetzung der ASR A3.5

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX

Überblick: Rechtsgrundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten (u.a. ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung)
Regelungen zum Technischen Arbeitsschutz, Bedeutung der ASR V3 
Inhalte der ASR V3:

  • Zielstellung
  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung usw.

Rechtliche Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG):

  • Methoden und Instrumente einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
  • Analyse der körperlichen und psychischen Belastungen
  • Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3
  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Rechte und Möglichkeiten der Beschäftigten bei Nichtumsetzung der ASR V3:

  • Gefährdungsanzeige
  • Anzeige bei der Berufsgenossenschaft

Vertiefung anhand der Praxisanforderungen der Teilnehmenden
Regelungspunkte aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
zurück zur Suche

Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

nach oben