Betriebliches Notfall-, Krisen- und Pandemiemanagement
Beteiligungsmöglichkeiten und Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Immer häufiger geraten Beschäftigte durch gewalttätige Übergriffe und Bedrohungen in gefährliche Situationen. Das Erlebte führt sehr häufig zur Traumatisierung der Betroffenen.
Durch das Notfallmanagement wird sichergestellt, dass in Notsituationen keine grundlegenden Entscheidungen mehr getroffen werden müssen, sondern dass die vorher definierten Maßnahmen systematisch angewendet werden können. Zum Notfallmanagement gehört aber nicht nur die Vorbereitung auf Krisensituationen, sondern auch deren kritische Nachbereitung (Evaluation).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Initiativmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
- Notfallsituationen im Betrieb
- Maßnahmen nach Übergriffen
- Gefährdungsanalyse
- Arbeitsschutz durch Prävention
- Interventionsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit externen Experten
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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