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PersVG Brandenburg: Einstieg leicht gemacht

Einführung und Überblick (PR 1 PersVG Brandenburg)

Herzlichen Glückwunsch zur Ihrer Wahl in den Personalrat. Nun stellt sich die Frage: Was sind Ihre Aufgaben und Pflichten als Personalratsmitglied?

Das Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Nur so kann er seine Ziele effektiv verfolgen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche Stellung des Personalratsmitglieds
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Sitzungen und Geschäftsführung
  • Personalversammlungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen in der Dienststelle

Methodisch geschieht die Erarbeitung von rechtlich sicheren und fundierten Kenntnissen jeweils auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle.

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 46 Abs. 1 PersVG Bbg, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (421 Bewertungen)
    98,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Probleme aus der Dienststelle und der Personalratsarbeit
Interessen der Beschäftigten, Erwartungen an den Personalrat
Interessen der Dienststellenleitung, Erwartungen an den Personalrat
Das Personalvertretungsgesetz im System der Rechtsordnung
Stellung des Personalrats in der Personalverfassung
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat (§ 57 PersVG Brandenburg):

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 PersVG Brandenburg)
  • Schweigepflicht des Personalrats (§ 10 PersVG Brandenburg)

Allgemeine Aufgaben des Personalrats (§ 58 PersVG Brandenburg)
Überblick: Beteiligungsrechte des Personalrats sowie ihre Stärke und Reichweite (§§ 62 ff. PersVG Brandenburg)
Grundzüge des Mitwirkungsverfahrens (§§ 68 f. PersVG Brandenburg)
Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte durch Dienstvereinbarungen (§ 70 PersVG Brandenburg)
Einführung in die Geschäftsführung des Personalrats (§§ 33 ff. PersVG Brandenburg):

  • Vorstand des Personalrats, Geschäftsführung (§ 33 PersVG Brandenburg)
  • Sitzungen (§§ 34, 35, 36 und 40 PersVG Brandenburg)
  • Beschlussfassung (§§ 37 ff. PersVG Brandenburg)
  • Geschäftsordnung (§ 42 PersVG Brandenburg)

Handlungsmöglichkeiten des Personalrats (Beispiele)
Die Personalversammlung (§§ 48 ff. PersVG Brandenburg)
Arbeitsbeziehungen des Personalrats und betriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Inhalte, Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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04.11. – 08.11.2024 Brandenburg | Templin weitere Infos | Anmeldung

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