Online-Seminar: Freistellung zum Seminarbesuch
Alles, was Betriebsratsmitglieder wissen müssen
Im Betriebsverfassungsgesetz ist der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG klar festgeschrieben. Aber wie funktioniert die Freistellung zu arbeitgeberfinanzierten Seminaren? Und wie verhält es sich mit dem Anspruch in Krisenzeiten?
Besonders in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie sind Betriebsratsmitglieder schließlich noch mehr gefordert: Arbeitsabläufe werden geändert, Versetzungen vorgenommen, Betriebsänderungen durchgeführt oder schlimmstenfalls Kolleginnen und Kollegen entlassen. Dafür muss die Interessenvertretung gerüstet sein!
Wenn ein Betriebsrat feststellt, dass eine Fortbildung notwendig ist, kann er sie einfordern - sofern sie 'erforderlich' ist. In unserer Freistellungsstunde geben wir eine Orientierung, was das bedeutet und wie Betriebsräte vorgehen können, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt.
Seien Sie dabei, wenn wir die Fragen rund um die Freistellung auf unserer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung beantworten.
Inhalte:
- Die rechtlichen Grundlagen des Schulungsanspruchs nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Wie muss ein Betriebsrat vorgehen, um an einem arbeitgeberfinanzierten Seminar teilzunehmen?
- Was ist mit Spezialseminaren? Sind auch diese rechtlich erforderlich?
- Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
- Und wenn der Arbeitgeber mal nicht mitspielt? Wege der Rechtsdurchsetzung
- Seminarbesuch in Krisenzeiten?
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Die rechtlichen Grundlagen des Schulungsanspruchs nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Wie muss ein Betriebsrat vorgehen, um an einem arbeitgeberfinanzierten Seminar teilzunehmen?
Was ist mit Spezialseminaren? Sind auch diese rechtlich erforderlich?
Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
Und wenn der Arbeitgeber mal nicht mitspielt? Wege der Rechtsdurchsetzung
Seminarbesuch in Krisenzeiten
Termine
Wir planen gerade neue Termine. Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema aber auch eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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