Grundlagen Betriebsrat (BR 3): Soziale Angelegenheiten – speziell für den Handel
Agieren statt reagieren
Im Handel sind Themen wie z.B. Arbeitszeit, Minusstunden, Urlaubssperre, betriebliche Lohngestaltung oder Arbeits- und Gesundheitsschutz „Dauerbrenner“.
Gerade in diesen wichtigen sozialen Angelegenheiten kann der Betriebsrat nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv werden und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
Das Seminar vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen problembezogen anhand von Praxisbeispielen, wie Sie als Betriebsrat Ihre Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen können.
Ziel des Seminars ist es, Ihre Kompetenzen für eine aktive Mitbestimmung zu schulen. Dabei wird großer Wert auf einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden gelegt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
- Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
- Hier sprechen Expert*innen: Der Einsatz von Sachverständigen
- Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
98,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Erfahrungsaustausch über die betriebliche Situation
Überblick über die Regelungen zur Mitbestimmung im BetrVG
Darstellung der Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung und Begriffsklärungen/Definitionen zu u.a.:
- Tarifvorrang und Tarifvorbehalt
- Öffnungsklauseln und Günstigkeitsprinzip
- Initiativrecht des Betriebsrats als Folge der erzwingbaren Mitbestimmung
Beispiele für die Ausübung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten anhand einzelner Felder gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeitregelungen, technische (Kontroll-)Einrichtungen, betriebliche Lohngestaltung)
Systematisches Vorgehen im Mitbestimmungsverfahren
Ausübung der Mitbestimmung und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Informationsarbeit und Zusammenarbeit mit der Belegschaft
Betriebsvereinbarungen als Ergebnis der Mitbestimmung:
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
- Form und Inhalt
- Kündigung und Nachwirkung
- Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
- Unterschied zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen
- Regelungsabreden (Definition; Unterschied zur Betriebsvereinbarung)
Einigungsstelle:
- Rechtliche Grundlagen (§§ 76, 76a BetrVG)
- Aufgaben, Verfahren der Einberufung und Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens (§ 76 BetrVG)
Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens
Beschwerderecht (§ 85 BetrVG)
Hinzuziehung externer Sachverständiger (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
Termine
05.05. – 09.05.2025
Rheinland-Pfalz | Daun
Nur für den Bereich Handel |
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23.06. – 27.06.2025
Hessen | Willingen
Nur für den Bereich Handel |
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17.11. – 21.11.2025
Nordrhein-Westfalen | Dortmund
Nur für den Bereich Handel |
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