Grundlagen Betriebsrat (BR 4): Betriebliche Veränderungsprozesse – speziell für den Handel
Beständig ist allein der Wandel!
Die zunehmende Digitalisierung verändert den Handel. Online-Shopping, verändertes Kundenverhalten und neue Technologien bedeuten oft einen radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend verändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Gleichzeitig werden neue Qualifikationen erforderlich.
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum wahrnehmbar, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal treten sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion auf. Im Kern sind sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat solche Prozesse frühzeitig erkennen und damit wirtschaftliche Angelegenheiten maßgeblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen erhalten Sie auch das notwendige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
- Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
- Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
- Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
- Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
- Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars; vorheriger Besuch der BR-Grundseminare 2 und 3 empfohlen -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Vorstellung von Grundlagen unternehmerischer Entscheidungen und ihrer Auswirkungen auf Beschäftigte
Einstieg in die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei betrieblichen Veränderungen
Informations- und Beteiligungsrechte bei betrieblichen Veränderungen aktiv, geplant und gezielt konkretisieren – Informationen beschaffen, bewerten und einordnen
Rechtliche Grundlagen für BR-Initiativen gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. § 80 oder § 85 BetrVG)
Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats (§ 79 BetrVG)
Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat zum Erkennen und Bewerten betrieblicher Veränderungen
Entwicklung eines innerbetrieblichen Informations- und Frühwarnsystems, u.a. in Bezug auf:
- Informationsansprüche bei betrieblichen Veränderungen gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG
- Unterrichtungs- und Beratungsrechte bei der Planung von baulichen Maßnahmen, technischen Anlagen und Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen (§ 90 BetrVG)
- das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 91 BetrVG
- Personalplanung und Beschäftigungssicherung (§§ 92, 92a BetrVG)
- Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen (§§ 96 ff. BetrVG)
Funktion und Einbindung des Wirtschaftsausschusses bei betrieblichen Veränderungsprozessen (§§ 106, 109a BetrVG)
Die Betriebsänderung als Sonderfall betrieblicher Veränderungsprozesse (§ 111 BetrVG)
Rechtsfolgen einer Betriebsänderung
Interessenausgleich und Sozialplan gemäß §§ 111 ff. BetrVG sowie § 17 Abs. 1 und 2 KSchG
(Definition von Interessenausgleich und Sozialplan, wesentliche Inhalte und Unterschiede von Interessenausgleich und Sozialplan, Erzwingbarkeit, Grenzen des Einigungsstellenspruchs, Ablauf und Verfahrensweisen, Umgang mit Konflikten, Umsetzung eines Interessenausgleichs und Sozialplans im Betrieb; Folgen für einzelne Arbeitnehmer*innen)
Entwicklung einer betrieblichen Handlungsstrategie (Checkliste)
Termine
08.09. – 12.09.2025
Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf
Nur für den Bereich Handel |
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