TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht für Betriebs- und Personalräte – speziell für den handwerklichen Bereich in Bayern
Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine hohe Verantwortung zu, da sie bei der Einstellung, bei Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die jeweilige Eingruppierung auf die tarifrechtliche Richtigkeit nach §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung bzw. dem Entgeltgruppenverzeichnis für den handwerklichen Bereich in Bayern überprüfen müssen.
Im Seminar erfolgt eine Einführung in das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes. Es werden die Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten in Bayern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Im Anschluss daran werden Aufbau und Systematik der Teile der Entgeltordnung sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und Entgeltbestandteile
- Überblick: Aufbau und Inhalte des TVöD, Struktur des Entgeltgruppenverzeichnisses "handwerklicher Bereich Bayern"
- Beteiligte bei der Eingruppierung im Betrieb/in der Dienststelle
- Systematik der Eingruppierung nach §§ 12, 13 TVöD und des Entgeltgruppenverzeichnisses "handwerklicher Bereich Bayern"
- Aufbau und Struktur der Allgemeinen und Besonderen Tätigkeitsmerkmale im Entgeltgruppenverzeichnis
- Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung
- Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Ein- und Umgruppierung von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, Art. 46 Abs. 5 BayPVG
Rechtsgrundlagen für die gesetzes- und tarifkonforme Entgeltbildung nach TVöD-VKA und dem Entgeltgruppenverzeichnis "handwerklicher Bereich Bayern"
Tarifgeschichte: Der Weg zum TVöD-VKA und zur Entgeltordnung, Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TVöD-VKA, Entgeltgruppenverzeichnis "handwerklicher Bereich Bayern", §§ 16, 17 TVöD-VKA
Darstellung: Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 12 TVöD-VKA: Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur des Entgeltgruppenverzeichnisses "handwerklicher Bereich Bayern" – Allgemeine und spartenspezifische Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit, Zusammenhang mit der Eingruppierung
Klärung von Begriffen, u.a. "Arbeitsvorgang" und "Arbeitsschritte"
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen von Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten
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