Aus oder mit der Pandemie lernen – Ausbildung darf nicht krank machen
Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen
Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienlich sind und dem Ausbildungsstand sowie den physischen und psychischen Kräften der Auszubildenden entsprechen.
Darüber hinaus gelten die Arbeitsschutzvorschriften und die gesetzlichen Regelungen zur Gesundheitsprävention. Diese bilden den Rahmen für eine sichere und gesundheitsgerechte Ausbildung, lassen aber viel Gestaltungsspielraum für betriebliche Lösungen. Betriebliche Interessenvertretungen können hier maßgeblich Einfluss nehmen.
Das Seminar vermittelt den Zusammenhang zwischen Ausbildung und Gesundheit, die Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und deren konkreten Ausgestaltungsmöglichkeiten. Dabei besonders im Fokus: pandemiebedingte Veränderungen in theoretischer und praktischer Ausbildung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsnormen für eine sichere und gesundheitsgerechte Ausbildung
- Grundsatz: Verhältnis- vor Verhaltensprävention in der Ausbildung in der Pflege
- Besondere Aufsichtspflichten des Ausbilders, um gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Auszubildenden zu vermeiden
- Überblick: Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Ausbildung (z.B. spezielle Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenanzeige)
- Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und Belastungen von Auszubildenden und Ausbildenden (z.B. Praxisanleiter/-innen)
- Überblick: Tarifvertragliche Regelungen zur Entlastung und zum Gesundheitsschutz von Auszubildenden in der Pflege
- Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
- Möglichkeiten der Einbeziehung der Auszubildenden bei der Entwicklung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Termine
26.09. – 30.09.2022
Hessen | Naumburg (Nordhessen)
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen |
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