Das Interessenvertretungsmitglied im Verwaltungsrat der Sparkassen
Personalratsmitglieder, die in den Verwaltungsrat gewählt wurden, haben eine wichtige Funktion. Sie können durch ihre speziellen Kenntnisse die Arbeit des Personalrats wirkungsvoll unterstützen.
Die Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten werden für ihre Aufgaben mit den in unserem Seminar erworbenen Kenntnissen umfassend gestärkt. Sie sind in der Lage, die bestehenden Einflussmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer/-innen effektiv und wirkungsvoll zu nutzen.
In diesem praxisnah aufgebauten Grundseminar erfahren Sie, wie Sie sinnvoll mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Damit können Sie Ihren Handlungsspielraum im Verwaltungsrat einer Sparkasse ausloten und für die Arbeit der Interessenvertretung nutzen. Wirtschaftliche Grundbegriffe, die für die Ausübung der Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat bedeutsam sind, werden an Praxisfällen erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Verwaltungsrat
- Bestellung und Kontrolle von Vorstandsmitgliedern
- Möglichkeiten der Einflussnahme auf wirtschaftliche Entscheidungen
- Rechtsstellung des Verwaltungsratsmitglieds (z.B. Geheimhaltungspflicht)
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder in Verwaltungsräten -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Das System der Interessenvertretung: Personalrat, Verwaltungsrat
Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Verwaltungsrats: Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung
Rechte und Pflichten des Verwaltungsrats, auch im Verhältnis zum Personalrat und zu den Beschäftigten
Minderheitenrechte im Verwaltungsrat
Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter/-innen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Personalräten
Verschwiegenheitspflicht
Kriterien für die Auswahl von Vorstandsmitgliedern
Bestellung von Vorstandsmitgliedern
Kontrolle des Vorstands: Aktive Informationsanforderung durch Arbeitnehmervertreter/-innen (Fragenkataloge)
Einflussnahme auf Unternehmensentscheidungen
Verschwiegenheitspflicht nach dem AktG und WertpapierhandelsG
Einstieg Jahresabschluss: Bedeutung für die Personalratsarbeit
Termine
14.11. – 15.11.2022
Hessen | Frankfurt am Main
Nur für den Bereich Finanzdienstleistungen |
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