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Workers for Future: Klima-/Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen

Klimaneutralität ist auch ein Thema für das deutsche Gesundheitswesen. Dafür müssen nicht nur die rechtlichen, sondern auch die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Klima- und Umweltschutzbeauftragte könnten benannt werden, deren Auftrag es ist, gemeinsam mit den Klinikleitungen, aber auch mit den gesetzlichen Interessenvertretungen Klimaschutzpläne für die Kliniken und Einrichtungen zu entwickeln.

Im Seminar wollen wir uns mit folgenden Fragestellungen beschäftigten: Welchen Beitrag kann der Betriebs- oder Personalrat zum Klimaschutz leisten? Wie kann ein nachhaltiges und effizientes betriebliches Umweltschutzmanagement im Gesundheitswesen aussehen? Was sind betriebliche Umweltschutzmanagementsysteme, welche Ziele haben sie? Was sind Aufgaben von Klima- und Umweltschutzbeauftragten? Was hat Umweltschutz mit Arbeits- und Gesundheitsschutz zu tun? Welche Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung beim betrieblichen Umweltschutz?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Warum betrieblicher Klima- und Umweltschutz im Gesundheitswesen? Wie kann Klimaneutralität erreicht werden?
  • Kurzdarstellung der Rechtsgrundlagen rund um den betrieblichen Klima- und Umweltschutz. Welche Regelungen existieren bereits?
  • Was ist überhaupt betrieblicher Klima- und Umweltschutz? Ziele, Felder, Strategien und Möglichkeiten
  • Betrieblicher Klima- und Umweltschutz als Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten; Pflichten des Arbeitgebers
  • Beteiligung der Beschäftigten (z.B. bei der Reduzierung von Müll, von Kohlendioxid oder beim sparsamen Umgang mit Wasser), Tipps zur praktischen Umsetzung
  • Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Klima- und Umweltschutz und bei der Zusammenarbeit mit Klimaschutzbeauftragten
  • Überblick: Betriebliche Umweltmanagementsysteme, Klimaschutzpläne und Integration von entsprechenden Maßnahmen z.B. in Arbeitsabläufe

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
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30.06. – 04.07.2025 Baden-Württemberg | Mosbach
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
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