„Unternehmensmitbestimmung“ an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Probleme und Chancen der (Zusammen-)Arbeit der Beschäftigtenvertreter*innen mit bzw. in Aufsichtsgremien
Es gibt viele verschiedene Aufsichtsgremien in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie heißen Aufsichtsrat, Beirat, Senat, Verwaltungsrat, Hochschulrat oder Kuratorium, sind aber inzwischen fast flächendeckend etabliert. Dieses Seminar richtet sich an Beschäftigtenvertreter*innen in diesen Gremien.
Wir gehen der Frage nach, wie es gelingen kann, den Fokus von Aufsichtsgremien auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu lenken – etwa, wenn es darum geht, die Interessen und das Know-how der Beschäftigten bei Umwälzungen durch Digitalisierung sichtbar zu machen und zu berücksichtigen. Wir befassen uns mit Ansätzen, wie Personalplanung nicht nur auf finanzielle Stabilität, sondern auf verlässliche Berufswege ausgerichtet werden kann, und wie die Interessen der Beschäftigten bei wegweisenden Strukturentscheidungen berücksichtigt werden können.
Das Seminar bietet Gelegenheit, sich mit der eigenen Rolle als Interessenvertreter*in der Beschäftigten in einem Aufsichtsgremium vertraut zu machen und im Austausch mit anderen Seminarteilnehmenden Handlungsoptionen zu entwickeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Belegschaftsinteressen im Aufsichtsgremium vertreten – Grundsätze
- Rolle der Interessenvertretung im Aufsichtsgremium
- Erfahrungsaustausch
- Die verschiedenen Gremien, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an die Belegschaft, Betriebs-/Personalrat und Gewerkschaft
- Ziel- und Strategieentwicklung
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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