„Unternehmensmitbestimmung“ an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Probleme und Chancen der (Zusammen-)Arbeit der Beschäftigtenvertreter*innen mit bzw. in Aufsichtsgremien
So unterschiedlich die Bezeichnungen von Aufsichtsgremien in Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind (z.B. Aufsichtsrat, Beirat, Senat, Verwaltungsrat, Hochschulrat, Kuratorium …), so unterschiedlich sind auch Reichweite und Ausgestaltung der Beteiligung von Beschäftigtenvertreter*innen in diesen Gremien (von Beratung bis Stimmrecht).
Statt der Unterschiede stehen hier die Gemeinsamkeiten der Probleme und Aufgaben von Betriebs- und Personalräten im Mittelpunkt: Wie kann es gelingen, den Fokus von Aufsichtsgremien auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu lenken? Wie können die Interessen und das Know-how der Arbeitnehmer*innen bei Umwälzungen z. B. durch Digitalisierung sichtbar gemacht und berücksichtigt werden? Wie kann die Personalplanung und -entwicklung auf verlässliche Berufswege ausgerichtet werden? Wie lässt sich den Interessen der Beschäftigten bei wegweisenden Struktur-Entscheidungen Gehör verschaffen?
Das Seminar bietet Gelegenheit, sich mit der eigenen Rolle als Interessenvertreter*in der Beschäftigten in einem Aufsichtsgremium vertraut zu machen und im Austausch mit den Seminarteilnehmer*innen Handlungsoptionen zu entwickeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Belegschaftsinteressen im Aufsichtsgremium vertreten – Grundsätze
- Rolle der Interessenvertretung im Aufsichtsgremium
- Erfahrungsaustausch
- Die verschiedenen Gremien, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, BR/PR und Gewerkschaft
- Ziel- und Strategieentwicklung
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Termine
04.10. – 06.10.2022
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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15.05. – 17.05.2023
Berlin | Berlin-Wannsee
Nur für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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