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Diversität im Betrieb leben!

Diversity Management als Handlungsfeld der gesetzlichen Interessenvertretung

Der englische Begriff „Diversity“ bedeutet Vielfältigkeit und Verschiedenheit. Er richtet sich gegen Vorurteile aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Alter, sexueller Orientierung, körperlichen Beeinträchtigungen oder der Qualifizierung von Menschen. Diversity Management, als Teilbereich des Personalmanagements, ist auf die Integration, Anerkennung, Förderung und Wertschätzung aller ausgerichtet – unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Persönlichkeitsmerkmalen oder ihren Lebensstilen bzw. -entwürfen.

Es umfasst Strategien, Maßnahmen und Instrumente, welche die Vielfalt, Chancengleichheit und Zusammenarbeit, aber auch die Führungskultur im Betrieb fördern und gestalten können. Ziele können sein, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in ihrer Vielfalt in der Belegschaft zu erfassen, Kompetenzen Einzelner zu identifizieren, ein Arbeitsumfeld mit Wertschätzung und Fairness zu schaffen, welches inklusiv, diskriminierungsfrei und frei von Vorurteilen ist.

Bei der Entwicklung der für ein Diversity Management notwendigen Maßnahmen und der Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist die gesetzliche Interessenvertretung vom Arbeitgeber zu beteiligen. Sie kann auch selbst die Initiative ergreifen und beim Arbeitgeber Maßnahmen einfordern, um Diversität im Betrieb zu fördern.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Diversität als gesetzlich verankertes Ziel (Grundgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch usw.)
  • Diversity Management: Ziele, Definition, Bestandteile und Dimensionen der Vielfalt im Betrieb
  • Diversity Management als Teil des Personalmanagements
  • Diversity Management und Gesundheitsförderung (Handlungsfelder, mögliche Belastungen und Ressourcen), Integration der Prinzipien in die betriebliche Gesundheitsförderung
  • Empfehlungen zur Umsetzung eines Diversity Managements im Betrieb (Gleichstellung, Chancengleichheit und Vermeidung von Stereotypen, Prävention)
  • Aktive Beteiligung der Beschäftigten und Etablierung von Konfliktmanagementsystemen (Konflikterfassung, Konfliktsteuerung, Konfliktbearbeitung und Konfliktauswertung)
  • Rolle, Aufgaben und Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Planung und Konzeption eines Diversitätsmanagements im Betrieb
  • Mögliche Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Fairness und Diversität im Betrieb

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (16 Bewertungen)
    84,4 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Diversität als gesetzlich verankertes Ziel (Grundgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch usw.)
Rolle von Diversität am Arbeitsplatz und Erfahrungen zum Umgang mit (unbewussten) Vorurteilen am Arbeitsplatz
Diversity Management: Ziele, Definition, Bestandteile und Dimensionen der Vielfalt im Betrieb
Diversity Management als Teil des Personalmanagements
Diversity Management und Gesundheitsförderung (Handlungsfelder, mögliche Belastungen und Ressourcen), Integration der Prinzipien in die betriebliche Gesundheitsförderung
Empfehlungen zur Umsetzung eines Diversity Managements im Betrieb (Gleichstellung, Chancengleichheit und Vermeidung von Stereotypen, Prävention)
Aktive Beteiligung der Beschäftigten und Etablierung von Konfliktmanagementsystemen (Konflikterfassung, -steuerung, -bearbeitung und --auswertung)
Rolle, Aufgaben und Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Planung und Konzeption eines Diversitätsmanagements im Betrieb
Mögliche Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Fairness und Diversität im Betrieb

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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17.03. – 19.03.2025 Hessen | Bad Soden-Salmünster weitere Infos | Anmeldung
15.09. – 17.09.2025 Hessen | Bad Soden-Salmünster weitere Infos | Anmeldung

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