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Beamtenversorgungsrecht Bayern

Die Beamtenversorgung gilt vielen als Buch mit sieben Siegeln, obgleich sie von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Daher ist es wichtig, dass sich bayerische Personalräte mit den geltenden Regelungen der Beamtenversorgung in Bayern auskennen. Im Seminar werden die Grundzüge der Beamtenversorgung Bayern und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema überblicksartig erörtert.

Im Seminar erfolgen ein Überblick und Fallbearbeitung zu den Inhalten des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie zu den einzelnen Versorgungsleistungen (z.B. Ruhegehaltsanspruch, Unfallfürsorge, Hinterbliebenenversorgung, Anrechnungs-/Kürzungs- und Ruhensvorschriften). Darüber hinaus werden die Beteiligungsmöglichkeiten und Überwachungsrechte des Personalrats nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)
  • Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts
  • Berechnung des Ruhegehalts
  • Versorgungsabschläge
  • Mindestversorgung
  • Versorgungsausgleich
  • Erziehungsberechtigte Zeiten

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    Art. 46 Abs. 5 BayPVG
  • Bewertung

    (10 Bewertungen)
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16.10. – 18.10.2023 Bayern | Bernau am Chiemsee weitere Infos | Anmeldung
14.10. – 16.10.2024 Bayern | Brannenburg weitere Infos | Anmeldung

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