Beamtenversorgungsrecht Bayern
Die Beamtenversorgung gilt vielen als Buch mit sieben Siegeln, obgleich sie von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Daher ist es wichtig, dass sich bayerische Personalräte mit den geltenden Regelungen der Beamtenversorgung in Bayern auskennen. Im Seminar werden die Grundzüge der Beamtenversorgung Bayern und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema überblicksartig erörtert.
Im Seminar erfolgen ein Überblick und Fallbearbeitung zu den Inhalten des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie zu den einzelnen Versorgungsleistungen (z.B. Ruhegehaltsanspruch, Unfallfürsorge, Hinterbliebenenversorgung, Anrechnungs-/Kürzungs- und Ruhensvorschriften). Darüber hinaus werden die Beteiligungsmöglichkeiten und Überwachungsrechte des Personalrats nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)
- Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts
- Berechnung des Ruhegehalts
- Versorgungsabschläge
- Mindestversorgung
- Versorgungsausgleich
- Erziehungsberechtigte Zeiten
-
Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
Art. 46 Abs. 5 BayPVG -
Bewertung
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Kurzüberblick: Beamtenversorgungsrecht nach dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) – Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung und Verhältnis zum Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
Begriffe und Definitionen zum Beamtenversorgungsrecht aus dem BayBeamtVG
Voraussetzungen für den Eintritt und die Versetzung in den Ruhestand (Kurzeinführung)
Voraussetzungen für den Eintritt des Versorgungsfalls
Grundzüge und Voraussetzungen des Beamtenversorgungsrechts (Art. 11 ff. BayBeamtVG), u.a.:
- Festsetzung und Berechnung des Ruhegehalts
- Ruhegehaltfähige Dienstbezüge und anrechnungsfähige Dienstzeiten
- Regelungen zu Versorgungsabschlägen
- Amtsbezogene und amtsunabhängige Mindestversorgung (Mindestruhegeld)
- Versorgungsausgleich
- Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Beurlaubung im Beamtenverhältnis
- Nebentätigkeiten neben dem Ruhestandsgehalt
Überblick über die Hinterbliebenenversorgung (Art. 31 BayBeamtVG), u.a.:
- Sterbegeld
- Witwen-/Witwergeld
- Waisengeld
Unfallfürsorge (Art. 45 ff. BayBeamtVG)
- Definition eines Dienstunfalls, Anforderungen an die Meldung des Unfalls
- Begrenzung der Unfallfürsorge
Handlungsmöglichkeiten des Personalrats nach dem BayPVG
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