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Beamtenversorgungsrecht Bayern

Die Beamtenversorgung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Für bayerische Personalräte ist es deshalb wichtig, die geltenden Regelungen zu kennen. Das Seminar gibt einen Überblick über die Grundzüge der bayerischen Beamtenversorgung und die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema.

Anhand von Fallbearbeitung lernen Sie die Inhalte des bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie die einzelnen Versorgungsleistungen (z.B. Ruhegehaltsanspruch, Unfallfürsorge, Hinterbliebenenversorgung, Anrechnungs-/Kürzungs- und Ruhensvorschriften) kennen. Darüber hinaus werden die Beteiligungsmöglichkeiten und Überwachungsrechte des Personalrats nach dem bayerischen Personalvertretungsgesetz dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)
  • Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts
  • Berechnung des Ruhegehalts
  • Versorgungsabschläge
  • Mindestversorgung
  • Versorgungsausgleich
  • Erziehungsberechtigte Zeiten

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    Art. 46 Abs. 5 BayPVG
  • Bewertung

    (19 Bewertungen)
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Kurzüberblick: Beamtenversorgungsrecht nach dem bayerischen Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) – Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung und Verhältnis zum Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
Begriffe und Definitionen zum Beamtenversorgungsrecht aus dem BayBeamtVG
Voraussetzungen für den Eintritt und die Versetzung in den Ruhestand (Kurzeinführung)
Voraussetzungen für den Eintritt des Versorgungsfalls
Grundzüge und Voraussetzungen des Beamtenversorgungsrechts (Art. 11 ff. BayBeamtVG), u.a.:

  • Festsetzung und Berechnung des Ruhegehalts
  • Ruhegehaltfähige Dienstbezüge und anrechnungsfähige Dienstzeiten
  • Regelungen zu Versorgungsabschlägen
  • Amtsbezogene und amtsunabhängige Mindestversorgung (Mindestruhegeld)
  • Versorgungsausgleich
  • Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Beurlaubung im Beamtenverhältnis
  • Nebentätigkeiten neben dem Ruhestandsgehalt

Überblick über die Hinterbliebenenversorgung (Art. 31 BayBeamtVG), u.a.:

  • Sterbegeld
  • Witwen-/Witwergeld
  • Waisengeld

Unfallfürsorge (Art. 45 ff. BayBeamtVG)

  • Definition eines Dienstunfalls, Anforderungen an die Meldung des Unfalls
  • Begrenzung der Unfallfürsorge

Handlungsmöglichkeiten des Personalrats nach dem BayPVG

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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