Online-Seminar: TVöD aktuell – neue Tarifregelungen 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst (kompakt)
Speziell für betriebliche Interessenvertretungen in der Sozialarbeit
Der Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst beinhaltet eine Reihe neuer Regelungen, die für betriebliche Interessenvertretungen wichtig sind. Denn als Interessenvertretung ist es eure Aufgabe, dass bei der Ein- und Umgruppierung von Beschäftigten die Einstufung korrekt erfolgt. Zudem gibt es im Tarifabschluss wichtige Verbesserungen, die auf der betrieblichen Ebene konkret ausgestaltet werden müssen. So erhalten Beschäftigte ab 2022 z.B. erstmals Regenerationstage zur Entlastung und eine Zulage für Praxisanleitung. Auch ist die sogenannte Vorbereitungszeit zur Qualifizierung auf 30 Stunden im Kalenderjahr ausgeweitet worden.
Im Rahmen des Online-Seminars könnt ihr euch mit den neuen Tarifregelungen vertraut machen und ihr erfahrt, was ihr bei der betrieblichen Ausgestaltung berücksichtigen müsst.
Wir gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Durchführung des Seminars der neue Tarifvertrag mit all seinen Änderungen unterschrieben vorliegt. Noch gilt aber der alte Tarifvertrag. Zur Erläuterung: ver.di hat mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 18. Mai 2022 eine Tarifeinigung erzielt. Nachdem die ehrenamtlich besetzte ver.di-Bundestarifkommission (BTK) das Ergebnis mehrheitlich angenommen hat, ist nun der Weg frei, um die Redaktionsverhandlungen mit der VKA aufzunehmen. In den Redaktionsverhandlungen formulieren ver.di und VKA den finalen Text, wie er dann im Tarifvertrag steht. Dabei können auch noch einzelne Konkretisierungen und Korrekturen ausgehandelt werden. In Kraft treten die Änderungen erst, wenn eine von beiden Seiten unterschriebene Version nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen vorliegt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Darstellung des Tarifergebnisses im Überblick zur Entlastung der Beschäftigten (Regenerationstage, Vorbereitungszeit), Anforderungen an die betriebliche Umsetzung
- Aufbau und Grundsätze der Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (Kurzdarstellung), Neuerungen in den Entgeltgruppen
- Protokollerklärungen für mögliche Höhergruppierungen von Beschäftigten in der Sozialarbeit (speziell S 14)
- Auswirkungen der Tarifnovellierung auf die Beschäftigten, Überleitung und Geltendmachung der neuen Tarifregelungen
- Überblick über die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zur Umsetzung der Tarifeinigung
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
Darstellung des Tarifergebnisses im Überblick zur Entlastung der Beschäftigten (Regenerationstage, Vorbereitungszeit), Anforderungen an die betriebliche Umsetzung
Aufbau und Grundsätze der Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst (Kurzdarstellung), Neuerungen in den Entgeltgruppen
Protokollerklärungen für mögliche Höhergruppierungen von Beschäftigten in der Sozialarbeit (speziell S 14)
Auswirkungen der Tarifnovellierung auf die Beschäftigten, Überleitung und Geltendmachung der neuen Tarifregelungen
Überblick über die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zur Umsetzung der Tarifeinigung
Termine
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