Frankfurter Praxistage: Betriebe in der Krise
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei Kurzarbeit
Die Energiekrise trifft viele Branchen und auch Beschäftigungsverhältnisse hart. In letzter Konsequenz werden dadurch Existenzen von Beschäftigten gefährdet.
Im Seminar werden die Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit dargestellt, die Möglichkeiten der betrieblichen Umsetzung erläutert sowie die Rechte der gesetzlichen Interessenvertretung und der Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden Eckpunkte für eine betriebliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Was ist eigentlich Kurzarbeit?
- Zeitlicher Ablauf der Einführung von Kurzarbeit (Überblick)
- Allgemeine und besondere Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit
- Arbeitsrechtliche Anforderungen an die Einführung von Kurzarbeit
- Sozialrechtliche Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach SGB III (u.a. betriebliche und persönliche Voraussetzungen, Anzeige bei der Bundesagentur usw.)
- Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
- Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung in der Pandemie, Auswirkungen auf die Einführung von Kurzarbeit
- Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung von Kurzarbeit
Zielgruppe
BetriebsratsmitgliederFreistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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