Unternehmen in der Krise (Teil 1): Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten in Krisensituationen
Viele Unternehmen geraten in wirtschaftlich und politisch schwierigen Zeiten in Schieflage. Doch wie können Betriebsräte frühzeitig erkennen, dass eine Krise vorliegt und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet? Welche Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte haben Betriebsräte? Wer kann intern oder extern in die „Krisenbewältigung“ einbezogen werden?
Das Seminar vermittelt Ihnen Kenntnisse, um Krisen und Krisenstadien möglichst frühzeitig zu erkennen und voneinander abzugrenzen. Sie können Ihre Beteiligungsrechte bestimmten Krisensituationen zuordnen, um von einer reagierenden in eine agierende Rolle zu kommen. Für die verschiedenen Stadien – von der Stakeholder-Krise bis zur Insolvenzreife – werden die notwendigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vermittelt.
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Zielgruppe
Betriebs-/Gesamtbetriebsratsmitglieder, Betriebsratsmitglieder in Wirtschaftsausschüssen -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Krisensymptome rechtzeitig erkennen
- Krise: Was ist das? Stadien und Arten von Unternehmenskrisen
- Management- und Steuerungsfehler, interne und externe Krisenursachen
- Checkliste: Krisenarten und Symptome
- Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung als Anker eines stabilen Unternehmens
Rechte des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses – typische Situationen im Krisenverlauf
- Informationsmöglichkeiten, wichtige betriebswirtschaftliche Informationsquellen und zentrale Kennzahlen
- Restrukturierung: Betriebsänderungen und Regelungsansatz für den Betriebsrat
- Instrumente zur Beschäftigungssicherung – in welcher Situation können welche Instrumente sinnvoll sein?
- Hinzuziehung von internem oder externem Sachverstand
Erster Einblick zu Insolvenz und vorgelagerten Verfahren
- Die Insolvenz und vorgelagerte Verfahren – eine Chance zur Sanierung!?
- Anfangsschritte rund um die Insolvenz für Betriebsrat und Arbeitnehmer*innen
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