Online-Seminar: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (kompakt): Whistleblowing – Schutz für betroffene Beschäftigte
Betriebliche Umsetzung und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist in Kraft getreten. Das Gesetz dient unter anderem der (verpflichtenden) Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments, der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie. Diese soll den Schutz von Personen gewährleisten, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und gilt für Hinweisgeber*innen, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und in ihrem beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben.
Ziel des Hinweisgeberschutzes ist es, den bislang lückenhaften und unzureichenden Schutz von Hinweisgeber*innen im Beschäftigungsverhältnis zu beseitigen. Hinweisgeber*innen sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen erlangt haben und diese den nach HinSchG vorgesehenen Hinweisgeberstellen melden oder offenlegen.
Im Seminar stellen wir die Neuregelungen des HinSchG, den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen der betrieblichen Umsetzung, u.a. die Einrichtung interner Meldestellen (ab 50 Beschäftigte), die datenschutzrechtlichen Anforderungen, das Verhältnis zu bestehenden Sicherheitsinteressen oder gesetzlich normierten Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten und weitere Auswirkungen auf die betriebliche Praxis sowie die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung vor. Darüber hinaus entwickeln wir mögliche Inhalte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Geltungs- und Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Beschäftigungsverhältnis
- Begriffsklärung, Voraussetzungen für den Schutz von Hinweisgeber*innen und Verpflichtung zur Förderung interner Meldungen von Verstößen im Sinne des HinSchG
- Wahrnehmung der Rechte als Hinweisgeber*in aus dem Grundgesetz versus Sicherheitsinteressen, Loyalitäts-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
- Pflichten des Arbeitgebers zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems im Rahmen von Compliance- und Ethik-Richtlinien
- Überblick: Weitere Regelungen zur Meldung von Problemen oder zu Beschwerden über Missstände im Betrieb
- Beteiligungsrechte bei der Einrichtung von betrieblichen Whistleblowing-/Hinweisgeberschutzsystemen und Meldekanälen sowie weiteren Beschwerdestellen
- Darstellung möglicher Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Umsetzung des HinSchG
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
Geltungs- und Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Beschäftigungsverhältnis (für private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber und Dienststellenleitungen)
Hinweisgeberschutzgesetz, u.a.:
- Begriffsklärung und Definitionen
- Verstöße und Reichweite, Geltungs- und Anwendungsbereich des HinSchG
- Voraussetzungen für den Schutz von Hinweisgebenden
- Pflicht zur Meldung über betriebsinterne Kanäle
- Auswirkungen auf die betriebliche Praxis usw.
Whistleblowing: Grundrecht auf Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte aus dem Grundgesetz kontra Treue- und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
Wahrnehmung der Rechte als Hinweisgeber*innen aus dem Grundgesetz versus Sicherheitsinteressen, Loyalitäts-, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten gegenüber dem Arbeit- und Beschäftigungsgeber
Überblick: Weitere Regelungen zur Meldung von Problemen im Betrieb oder bei Beschwerden über Missstände
Einführung Verfahren der Einrichtung von internen Meldestellen: Voraussetzungen und praktische Umsetzung unter Berücksichtigung der Rechte der Hinweisgeber*innen und Umgang mit möglichen Irrtumsfällen
Beteiligungs- und Informationsrechte bei der Einrichtung von betrieblichen Whistleblowing-/Hinweisgeberschutzsystemen und Meldekanälen sowie weiteren Beschwerdestellen, u.a. Verhalten der Beschäftigten im Betrieb bzw. der Dienststelle
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