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Online-Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement (kompakt)

Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM, Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Ziel ist es, die betroffenen Beschäftigten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz bis zur Rente zu sichern.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und stellt nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern für alle gesetzlichen Interessenvertretungen eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch der betroffenen Beschäftigten.

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren verbindliche Verfahrenspflichten zur Durchführung des BEM, zu den Anforderungen an den Schutz der personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der betroffenen Beschäftigten und zum Umfang der Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt.

Dieses Online-Seminar bietet eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen, die Bestandteile und den Ablauf des BEM-Verfahrens sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und den Erhalt des Arbeitsplatzes der betroffenen Beschäftigten. Checklisten und Beispiele für Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Ziele, Rechtsgrundlagen, Definitionen des BEM und verbindliche Verfahrensregeln der Arbeitsgerichtsbarkeit für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Das BEM als Teil der Gesundheitsförderung im Betrieb
  • Schritte, Ablauf des Verfahrens und betriebliche Umsetzung
  • BEM-Daten verarbeiten: Schutz der Beschäftigten vor Datenmissbrauch sicherstellen
  • Aufgaben und Rollen der an der Durchführung des Verfahrens Beteiligten
  • Folgen eines unterlassenen BEM-Verfahrens für den Arbeitgeber (aktuelle Rechtsprechung zu den Folgen eines Verstoßes gegen § 167 Abs. 2 SGB IX)
  • Unterstützung der BEM-Verfahren und -Maßnahmen durch externe Kooperationspartner*innen
  • Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
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26.05. – 28.05.2025 Online-Veranstaltung | Internet weitere Infos | Anmeldung

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