Arbeitnehmer*innenhaftung bei der Deutschen Post AG
Schäden entstehen im Arbeitsalltag – oft durch kurze Unachtsamkeit oder Ablenkung. Dennoch können die Schadenssummen schnell hohe Werte erreichen, wenn z.B. nach einer Falschbetankung des Zustellfahrzeugs der Motor ausgetauscht werden muss oder durch den Verlust eines Dienstschlüssels die gesamte Schließanlage erneuert werden muss.
Gerade im Bereich der Deutschen Post AG häufen sich die Regressforderungen des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten. Doch für welche Schäden und in welcher Höhe haften Arbeitnehmer*innen? Welche Formen der Fahrlässigkeit gibt es, und wie sehen die tariflichen Regelungen aus? Um als Betriebsrat die betroffenen Beschäftigten gut beraten zu können, werden in diesem Seminar die aktuellen Bestimmungen zur Arbeitnehmer*innenhaftung sowie die betrieblichen Regelungen vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundsätze der Arbeitnehmer*innenhaftung und Haftung des Arbeitgebers
- Verschuldensformen von Arbeitnehmer*innen
- Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten vor Schadens- und Haftungsfällen
- Umfang der Schadensersatzpflicht; Schadensberechnung
- Möglichkeiten der Beschäftigen zum Schutz vor Schadensersatzansprüchen (z.B. Überlastungsanzeige)
- Möglichkeiten der Übertragung der Unternehmerhaftung (Organisations-/Auswahl-/Übernahmeverschulden)
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Begriffsbestimmung
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitnehmer*innenhaftung
Verschulden: Vorsatz und dreistufige Fahrlässigkeit
Haftung gegenüber Dritten
Mankohaftung und Schlechtleistung
Darstellung der aktuellen Rechtsprechung
Haftungsregelungen im Tarifvertrag
Fristenklärung
Prüfung von Regressforderungen
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Termine
19.05. – 20.05.2025
Hessen | Gladenbach
Speziell für den Bereich Brief-/Paket-Filialbereich (Deutsche Post) |
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