Manteltarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (MTV BVD)
Grundlagen des neuen Tarifwerkes und Überleitung bisheriger Tarifverträge
Die seit 2018 andauernden Tarifverhandlungen mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr) konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der neue Manteltarifvertrag gilt ab dem 1. Juli 2024 und löst mit einem Überleitungstarifvertrag 40 Haustarifverträge ab. Der Tarifvertrag soll für allgemeinverbindlich erklärt werden und gilt für die Tochtergesellschaften der Flughäfen sowie für Fremdfirmen, die mit den entsprechenden Dienstleistungen beauftragt sind.
Die gesetzliche Interessenvertretung hat u.a. die Aufgabe, die korrekte Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen zu überprüfen und deren Einhaltung zu überwachen. Das Seminar vermittelt die wesentlichen Grundlagen des neuen Tarifvertrags und seiner Umsetzung in den Betrieben. Es gibt einen Überblick über die Inhalte - mit besonderem Blick auf die Themen Eingruppierung und Arbeitszeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Struktur und Aufbau des Tarifvertrags
- Allgemeine Vorschriften
- Grundlagen: Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
- Tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitszeit
- Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
94,4 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Darstellung der neuen Regelungen und der Überleitung in die Betriebe
Struktur und Aufbau des Manteltarifvertrags für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (MTV BVD)
Einführung in die enthaltenen Arbeitszeitregelungen
Einführung in den Entgelttarifvertrag für die Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen (ETV BVD):
- Bildung des Entgelts
- Systematik der Eingruppierung
- Der Beispielkatalog in Anlage 2 ETV BVD als Grundlage der Eingruppierung
- Öffnungsklausel für die betriebliche Ebene (speziellere übertarifliche Entgeltregelungen)
- Entgeltstufen
Inhalte des Tarifvertrags für die Überleitung bisheriger Arbeitsbedingungen in den Bodenabfertigungsdiensten an deutschen Verkehrsflughäfen (ÜTV BVD), u.a.:
- Überblick zu bundesweit einheitlichen Überleitungsthemen
- Ermittlung der Entgelt-Besitzstände
- Berücksichtigung von tariflichen Qualifikations-, Funktions- bzw. Erschwerniszuschlägen, Bemessung von Zeitzuschlägen
- Betriebs- oder landesbezirksbezogene Überleitungen
- Anwendung von Tarifverträgen außerhalb des MTV BVD, ETV BVD und ÜTV BVD usw.
Bedeutung einer Allgemeinverbindlichkeit der neuen Tarifverträge
Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung der Entgeltordnung – was können Personal-/Betriebsräte tun, was muss getan werden?
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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