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Wie kann die Digitalisierung die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung verbessern?

Welche Möglichkeiten gibt es, und was muss beachtet werden?

Die Digitalisierung hat nicht nur Auswirkungen auf Geschäftsprozesse und Unternehmensstrukturen, sondern auch auf die Art und Weise der Organisation und Durchführung der Betriebsratsarbeit. Die Integration digitaler Technologien bietet Betriebsräten neue Möglichkeiten, ihre Effizienz zu steigern, die Kommunikation zu verbessern und ein effektives Datenmanagement zu betreiben. Digitalisierung bedeutet, analoge Informationen in digitale Formate umzuwandeln und Technologien wie das Internet, Cloud Computing, künstliche Intelligenz und mobile Anwendungen zu nutzen. Für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung bedeutet dies vor allem die Modernisierung traditioneller Arbeitsweisen durch den Einsatz digitaler Werkzeuge und Plattformen.

In diesem Seminar werden die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung in der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung beleuchtet: Welche Auswirkungen hat sie für die Gremienarbeit, welche Kommunikationsplattformen können wie und effektiv genutzt werden, was ist beim Datenschutzmanagement zu beachten und welche Chancen und Herausforderungen gibt es?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz
  • Besondere Anforderungen bei der Geheimhaltung von Daten, z.B. zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und bei der Nutzung von Microsoft 365
  • Datensicherheit der Kommunikationswege und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Umsetzung der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Schwerpunkt: Datenschutzkonforme Nutzung und Anwendung von Microsoft 365 in der Gremienarbeit
  • Tools zur Verbesserung der Arbeitsorganisation, zur transparenten Arbeitsgestaltung oder zur Kommunikation im Gremium

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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