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Eckpfeiler des Tarifrechts – Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und prozessuale Fragestellungen

Speziell für Rechtsanwält*innen und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht

Tarifrechtliche Fragestellungen können in unterschiedlichen Fallgestaltungen auftreten. Im Tarifvertragsgesetz findet sich – wie es einmal treffend formuliert wurde – nur „eine Skizze des kollektiven Vertragsgeschehens“, die in weiten Bereichen die nähere Konkretisierung den Gerichten für Arbeitssachen überlässt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts prägt daher Rechtsfragen der unmittelbaren Geltung von Tarifverträgen kraft Tarifgebundenheit wie auch deren Anwendbarkeit infolge individualvertraglicher Bezugnahme. Kollidieren die beiden Regelungsebenen, kann ein sog. Günstigkeitsvergleich angezeigt sein. Damit untrennbar verbunden sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Tarifverträgen und deren Auslegung. Bei Betriebsübergangen kann die weitere Geltung tarifrechtlicher Bestimmungen oder deren Ablösung im Blickpunkt stehen.

Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der genannten Themenbereiche und vermittelt darüber hinaus die aktuelle Rechtsprechung einschließlich der damit zusammenhängenden prozessualen Fragestellungen.

Referent: Prof. Dr. Jürgen Treber, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Vorsitzender des Vierten Senats

  • Zielgruppe

    Fachanwält*innen und Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht
  • Freistellung

    Unsere Veranstaltungen nach § 15 FAO umfassen jeweils fünf Zeitstunden.

Tarifgeltung nach dem Tarifvertragsgesetz

  • Tarifgebundenheit, Nachbindung, Nachwirkung, „andere Abmachung“
  • Wirksamkeit von Tarifverträgen, u.a. Normenklarheit und Rechtsquellenklarheit
  • Auslegung von Tarifverträgen
  • Anerkennungstarifverträge
  • Tarifeinheitsgesetz – ein kursorischer Überblick aus der Praxis

Tarifautonomie und Betriebsverfassung

  • Verhältnis der Regelungsmaterien – ein Spannungsverhältnis (?)
  • „Tarifsperre“ durch § 77 Abs. 3 sowie § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und betriebliche Mitbestimmung
  • tarifliche Öffnungsklauseln

Tarifverträge im Betriebsübergang

  • weitere Geltung der Tarifnormen
  • Transformation tariflicher Regelungen
  • Ablösung beim Erwerber

Inbezugnahme von Tarifverträgen

  • „Typologie“ von Bezugnahmeklauseln
  • sachliche und zeitliche Reichweite
  • die sog. Gleichstellungsrede sowie Alt- oder Neuvertrag
  • Günstigkeitsvergleich in Kollisionsfällen


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