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Rechtliche Rahmenbedingungen der Beauftragten und Assistenz-/Hilfskräfteräte der studentischen Hilfskräfte

Rechtsgrundlagen und Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Personalräten

Ohne die Arbeit der studentischen Hilfskräfte könnten die Universitäten und Hochschulen den Lehr- und Forschungsbetrieb sowie die Arbeit in der Verwaltung oder in den Bibliotheken nicht aufrechterhalten. Einige Landespersonalvertretungsgesetze sehen inzwischen Beauftragte bzw. Assistenz-/Hilfskräfteräte vor, die die Interessen der studentischen Hilfskräfte gegenüber den Personalräten vertreten.

Im Seminar werden die personalvertretungsrechtlichen Grundlagen für die Vertretungen der studentischen Hilfskräfte vorgestellt. Welche Aufgaben und Rechte haben studentische Hilfskräfte im Personalrat? Was bedeutet Teilnahme-, Antrags-, Rede- oder gar Stimmrecht im Personalrat, wenn es um Angelegenheiten geht, die die Hilfskräfte betreffen? Was muss der Personalrat bei seiner Geschäftsführung und bei der Ausübung der Beteiligungsrechte nach den Landespersonalvertretungsgesetzen beachten? Neben den rechtlichen Aspekten soll es in dem Seminar auch darum gehen, wie eine Vernetzung der jeweiligen Assistenz-/Hilfskräfte universitäts- und hochschulübergreifend im Rahmen der gesetzlichen Regelungen organisiert werden kann.

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder, Assistenz-/Hilfskräfteräte der studentischen Hilfstkräfte
  • Freistellung

    § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
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Termine

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20.03. – 22.03.2025 Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung
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