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Rechtliche Rahmenbedingungen für Interessenvertretungen der studentischen Beschäftigten

Rechtsgrundlagen und Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Personalrat

Ohne die Arbeit der studentischen Beschäftigten könnten die Universitäten und Hochschulen den Lehr- und Forschungsbetrieb sowie die Arbeit in der Verwaltung oder in den Bibliotheken nicht aufrechterhalten. Einige Landespersonalvertretungsgesetze sehen inzwischen Beauftragte bzw. Assistenz-/Hilfskräfteräte vor, die die Interessen der studentischen Beschäftigten gegenüber der Hochschulleitung und mit dem Personalrat vertreten.

Im Seminar werden die personalvertretungsrechtlichen Grundlagen für die Vertretungen der studentischen Beschäftigten vorgestellt. Welche Aufgaben und Rechte haben studentische Beschäftigte im Personalrat? Was bedeutet Teilnahme-, Antrags-, Rede- oder gar Stimmrecht im Personalrat? Was muss der Personalrat bei seiner Geschäftsführung und bei der Ausübung der Beteiligungsrechte nach den Landespersonalvertretungsgesetzen beachten? Neben den rechtlichen Aspekten soll es in dem Seminar auch darum gehen, wie eine Vernetzung der jeweiligen Assistenz-/Hilfskräfte universitäts- und hochschulübergreifend im Rahmen der gesetzlichen Regelungen organisiert werden kann.

  • Aufgaben und Rechte der studentischen Beschäftigten im Personalrat
  • Teilnahme-, Antrags-, Rede- und sogar Stimmrecht im Personalrat in Angelegenheiten der studentischen Beschäftigten
  • Besondere Pflichten des Personalrats bei seiner Geschäftsführung und bei der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte nach den Landespersonalvertretungsgesetzen im Zusammenhang mit studentischen Beschäftigten

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder, Assistenz-/Hilfskräfteräte der studentischen Hilfstkräfte
  • Freistellung

    § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
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Termine

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11.09. – 13.09.2025 Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung
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