TÜV, DEKRA, TIC-Branche spezial: Gewaltprävention am Arbeitsplatz
Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie sind verpflichtet, Übergriffe und Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern, geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention bzw. Notfallorganisation zu treffen und auf die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten hinzuwirken. Das gilt auch für TÜV und DEKRA. Der Arbeitgeber hat besondere Maßnahmen zur Gewaltprävention zum Schutz der Beschäftigten zu entwickeln, die u.a. als Sachverständige, Fahrprüfer*innen, in der Prüfung, Inspektion und Zertifizierung tätig sind. Die gesetzlichen Interessenvertretungen haben dabei Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte (z.B. im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung oder bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten).
Ziel des Seminars ist es u.a., Erscheinungsformen und Ursachen von Aggression und Gewalt, z.B. in Prüfungssituationen, aufzuzeigen und mögliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie Modelle zur Gewaltprävention und Gewaltreduktion vorzustellen. Die gesetzlichen Grundlagen und die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten und zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden dargestellt. Weitere Inhalte des Seminars sind die Darstellung der konkreten Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und das Aufzeigen von Strategien und Maßnahmen zur Gewaltprävention.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Ursachen und Folgen von Gewalt und Aggression an Arbeitsplätzen beim TÜV und der DEKRA
- Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit dem Ziel von Maßnahmen zur Vermeidung gewalttätiger Übergriffe etc.
- Berufsgenossenschaftliche Aspkete (z.B. im Fall dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung von Beschäftigten aufgrund von Gewalt)
- Mögliche betriebliche präventive Schutz- und Deeskalationsmaßnahmen (z.B. Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten, Arbeitsplatzgestaltung sowie mehr Personal)
- Vorstellung von Modellen zur Gewaltprävention (z.B. Aachener Modell)
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung, Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Gewaltprävention
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Entwicklung der Übergriffe auf Beschäftigte beim TÜV und DEKRA
Zahlen/Fakten der Berufsgenossenschaft und Unfallkassen, Erfahrungen der Teilnehmenden
Theoretische Grundlagen: Definition von Aggression, Aggressionsformen und Gewalt
Mögliche Ursachen von Gewalt und Aggression in bestimmten Situationen und bei bestimmten Gruppen von Beschäftigten (u.a. Prüfer*innen, Sachverständige) und welche Schutzmaßnahmen sich daraus ableiten
Übergriffe und deren körperliche Folgen als Arbeitsunfall:
- Versicherungs- und berufsgenossenschaftliche Aspekte
- Schadenersatz bei Sachbeschädigungen
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten, z.B.:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Vermeidung von gewalttätigen Übergriffen und von Gewalt am Arbeitsplatz
- Durchführung einer geeigneten Gefährdungsbeurteilung zum Aufzeigen von Risiken
- (Praxis-)Beispiele für präventive Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gewalt (z.B. arbeitsorganisatorische, räumliche, baulich-technische Maßnahmen, Deeskalations-/Notfallmanagement, Videoüberwachung)
Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung:
- Überwachungspflichten, z.B. im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
Entwicklung von Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, z.B. auf der Grundlage der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
Unterweisung und Verhaltensrichtlinien der Beschäftigten am Arbeitsplatz
Vorstellung von Modellen zur Gewaltprävention (z.B. Aachener Modell)
Qualifizierungskonzepte zum Deeskalations-/Notfallmanagement
Beschwerden der Beschäftigten, z.B. Gefahrenanzeigen oder Ultimaten
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Gewaltprävention
Weitere Handlungsmöglichkeiten und mögliche Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
Termine
06.10. – 08.10.2025
Hessen | Gladenbach
Speziell für Berufskraftfahrt |
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