Fachtagung für Betriebsräte aus Baden-Württemberg: Drohende Betriebsänderung – was tun?
In Zeiten von Umstrukturierungen, Digitalisierung, wirtschaftlichem Wandel, aber auch gesellschaftspolitischen Veränderungen und Umbrüchen stehen Betriebsräte vor Herausforderungen, die tiefgreifende Auswirkungen auf Beschäftigte haben können.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Vielzahl von Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten bei betrieblichen Veränderungsprozessen vor, aber häufig ist unklar, wann welches Mitbestimmungsrecht ausgelöst wird und wie die Beteiligung im Einzelnen ausgestaltet ist.
Prof. Dr. Däubler gibt einen Überblick über die wesentlichen Beteiligungsrechte und die aktuelle Rechtsprechung bei Betriebsänderungen, den damit verbundenen Personalabbau, die Ziele und möglichen Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Rolle tarifvertraglicher Regelungen.
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Unterrichtungs- und Vorschlagsrecht nach § 92a BetrVG
Freiwilligenprogramm bei Personalabbau
Mitbestimmung des Betriebsrats? Zu beachtende Regelungspunkte
Interessenausgleich und Sozialplan
- Was enthält der Interessenausgleich?
- Namensliste?
- Interessenausgleichsverhandlungen strategisch nutzen – Zeitfaktor
- Sozialplan – wesentliche Inhalte
- Insbesondere Abfindungshöhe, Steuerersparnis durch Mannheimer Modell
- Übergang in Transfergesellschaft – Finanzierungsfragen
Betriebsänderung in der Insolvenz (ggf.)
Vorgehen bei Massenentlassungen
Unwirksamkeit von Kündigungen bei Verfahrensfehlern?
Rolle des Tarifvertrags und Zulässigkeit des Arbeitskampfs, z.B. bei Personalabbau und nur bei kampfbereiten Belegschaften mit Unterstützung der Gewerkschaft
Streik gegen Outsourcing zulässig?
Erzwingbarkeit eines tariflichen Sozialplans durch Streik oder Streikandrohung und mögliche Rolle des Betriebsrats nach BetrVG
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