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Tarifvertrag Medizinischer Dienst

Teil 2: Eingruppierung nach TV MD

Der Tarifvertrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsbedingungen der unter diesen Tarifvertrag fallenden Beschäftigten. Eine der wichtigsten Aufgaben des Personalrats ist es, die Umsetzung der bestehenden tariflichen Regelungen durch den Arbeitgeber zu überwachen und zu kontrollieren. Dies setzt fundierte Kenntnisse der tariflichen Regelungen voraus.

Im zweiten Teil dieses Seminars werden die Grundlagen des Eingruppierungsrechts vermittelt. Anhand des TV MD werden Begriffe und Definitionen erläutert, sowie exemplarische Fälle der Eingruppierung beleuchtet. Darüber hinaus sollen die Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte thematisiert werden.

  • Zielgruppe

    Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 42 Abs. 5 LPVG NW
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01.09. – 03.09.2025 Nordrhein-Westfalen | Meschede
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