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Strategische Personalplanung: Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfassende Informations- und Beratungsrechte. Auf der Grundlage der Personalplanung werden u.a. die Anforderungen an die Personalbedarfsplanung, die internen Stellenausschreibungen oder der Erlass von Auswahlrichtlinien abgeleitet. Die Personalplanung steht auch in engem Zusammenhang mit dem Umfang und den Erfordernissen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Personalentwicklung und letztlich der personellen Einzelmaßnahmen, z.B. bei Neueinstellungen.

Negative Folgen mangelnder Personalplanung für die Beschäftigten können z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und unzureichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse sein. Psychische und physische Belastungen nehmen ebenso zu wie längere Arbeitsunfähigkeiten bis hin zur Erwerbsminderung.

Um die Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Personalplanung wahrnehmen zu können, ist ein fundiertes Grundwissen erforderlich. Das Seminar behandelt die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung. Dargestellt werden die Bestandteile, die grundlegenden Instrumente und Verfahren der Personalplanung, die Vorschlagsrechte des Betriebsrats sowie weitere Einflussmöglichkeiten, z.B. über die Mitbestimmungsrechte, mit dem Ziel einer nachhaltigen strategischen Personalplanung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Rechtsgrundlagen aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung mit Blick auf die Themen Personaleinsatz, Personalbedarf, Personalsteuerung
  • Instrumente der Unternehmensplanung, Verknüpfung mit der betrieblichen Personalplanung
  • Grundlagen, Bestandteile, Instrumente einer (strategischen) Personalplanung – Personalbedarfsplanung als Kern der Personalplanung
  • Auswirkungen der aktiven Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten auf die Personalplanung: Weitere Beteiligungs- und Gestaltungsrechte des Betriebsrats bei Personalgewinnung, Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung (z.B. Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung, personelle Einzelmaßnahmen)
  • Ziele und Strategien des Betriebsrats in Bezug auf die Personalplanung, Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG

Erfahrungsaustausch über die aktuellen Entwicklungen und die Beschäftigungssituation in den Betrieben
Überblick: Rechtsgrundlagen aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung mit Blick auf die Themen Personaleinsatz, Personalbedarf, Personalsteuerung
Interessen bei der Personalplanung:

  • des Arbeitgebers
  • der Beschäftigten
  • des Betriebsrats

Instrumente der Unternehmensplanung, Verknüpfung mit der betrieblichen Personalplanung:

  • Planungsmodelle, Planungsverfahren und Planungsbeteiligte
  • Rolle des Betriebsrats bei der Unternehmensplanung
  • Aufgaben und Teilbereiche der Personalplanung

Die Grundlage einer (strategischen) Personalplanung – Personalbedarfsplanung:

  • Bestandteile der Personalplanung
  • Methoden der Personalbedarfsplanung
  • Analytisches Personalvorgabesystem
  • Summarische Personalbedarfsplanung
  • Controlling und Personalplanung

Auswirkungen der aktiven Ausübung von Mitbestimmungsrechten auf die Personalplanung:

  • Arbeitszeit
  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Beschäftigungssicherung und Qualifizierung
  • Betriebsvereinbarung

Ziele und Strategien des Betriebsrats in Bezug auf die Personalplanung, Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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