PersVG Brandenburg: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Brandenburg)
Um die Kenntnisse aus den Seminaren PR 1 und PR 2 noch wirksamer anzuwenden, müssen die verschiedenen Abläufe zur Durchsetzung der Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Personalrats und der Beschäftigten beherrscht werden.
Oft steht der Personalrat dabei vor diesen und anderen Fragen: Welche rechtlichen Folgen hat eine Verweigerung der Zustimmung bei einer personellen Maßnahme, welche bei einer organisatorischen oder einer anderen mitbestimmungspflichtigen Maßnahme der Dienststelle? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen kann der Personalrat selbst in Beteiligungsangelegenheiten aktiv werden, und welche rechtlichen Möglichkeiten hat er, wenn die Dienststelle ihn nicht beteiligt?
Methodisch geschieht die Erarbeitung von rechtlich sicheren und fundierten Kenntnissen auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Spezielle Rechtsfragen der Geschäftsführung des Personalrats
- Das Einigungs(stellen)verfahren – rechtliche Voraussetzungen, Fristen und zulässige Handlungsweisen des Personalrats
- Das Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht – rechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten des Personalrats (mit Teilnahme an einem Beschlussverfahrenstermin beim Verwaltungsgericht)
- Das Initiativrecht des Personalrats
- Die Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretungen in der Dienststelle
- Neueste Rechtsprechung
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Termin
13.11. – 17.11.2023
Beginn erster Seminartag: 10:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr Zu diesem Seminarthema weitere Termine ansehen -
Hinweis
Dieser Termin ist ausgebucht. Sie können sich auf die Warteliste setzen lassen. -
Ort
17268 Templin, Hotel Döllnsee -
Seminarnummer
1300-2311134 -
Teilnehmendenkreis
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 46 Abs. 1 PersVG Bbg -
Kostenübernahme
§ 44 Abs. 1 PersVG Bbg -
Seminargebühr
950,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 783,00 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 275,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Berlin-Brandenburg
Tel. 030 2840664-00
info.berlin@verdi-bub.de
Einigungsstelle: Bildung, Kosten und Verfahren (§§ 71, 72, 73 PersVG Brandenburg):
- in der Landesverwaltung örtliche Personalräte – Hauptpersonalrat (§ 61 Abs. 5–7 PersVG Brandenburg)
- in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§ 61 Abs. 8 PersVG Brandenburg)
- in Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Zweckverbänden (§ 61 Abs. 8 i.V.m. § 92 PersVG Brandenburg)
- Bindungswirkung der Beschlüsse der Einigungsstelle (§ 73 PersVG Brandenburg)
- rechtliche Durchsetzung einer Dienstvereinbarung
Gerichtliches Beschlussverfahren:
- Voraussetzungen und Verfahrensablauf (§§ 95, 96 PersVG Brandenburg)
- vorgeschriebene Beschlüsse
- Rechtswirkungen der Entscheidungen
- einstweiliges Verfügungsverfahren
- Ggf. (vor- und nachbereiteter) Besuch der Fachkammer beim Verwaltungsgericht Potsdam
Initiativrechte des Personalrats:
- bei Mitbestimmungsangelegenheiten (§ 69 PersVG Brandenburg)
- bei allgemeinen Angelegenheiten (§ 58 Abs. 1 PersVG Brandenburg)
- beim Arbeitsschutz (§ 66 Abs. 1 Nr. 7, § 59 PersVG Brandenburg)
Rechte des Personalrats (z.B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeitszeit, mobile Arbeit u.a.):
- Verfahren
- Einführung in die Rechtsgrundlagen sowie die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Pflichten der Personalvertretung
Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen in der Dienststelle:
- JAV (§§ 34 Abs. 2, 40 Abs. 1, 77–83 PersVG Brandenburg)
- SBV (§§ 34 Abs. 2, 40 Abs. 2 PersVG Brandenburg, § 178 SGB IX)
- Gleichstellungsbeauftragte nach LGG Brandenburg (§ 60 Abs. 1 PersVG Brandenburg)
Anmeldung zum Seminar
PersVG Brandenburg: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Brandenburg)
- Seminarnummer 1300-2311134
- Ort 17268 Templin, Hotel Döllnsee
- Termin 13.11. – 17.11.2023
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