PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
Um die Kenntnisse aus den Seminaren PR 1 und PR 2 noch wirksamer anzuwenden, müssen die verschiedenen Abläufe zur Durchsetzung der Gestaltungsmöglichkeiten und Rechte des Personalrats und der Beschäftigten beherrscht werden.
Oft steht der Personalrat dabei vor diesen und anderen Fragen: Welche rechtlichen Folgen hat eine Verweigerung der Zustimmung bei einer personellen Maßnahme, welche bei einer organisatorischen oder einer anderen mitbestimmungspflichtigen Maßnahme der Dienststelle? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen kann der Personalrat selbst in Beteiligungsangelegenheiten aktiv werden, und welche rechtlichen Möglichkeiten hat er, wenn die Dienststelle ihn nicht beteiligt?
Methodisch geschieht die Erarbeitung von rechtlich sicheren und fundierten Kenntnissen auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Spezielle Rechtsfragen der Geschäftsführung des Personalrats
- Das Einigungs(stellen)verfahren – rechtliche Voraussetzungen, Fristen und zulässige Handlungsweisen des Personalrats
- Das Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht – rechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten des Personalrats (mit Teilnahme an einem Beschlussverfahrenstermin beim Verwaltungsgericht)
- Das Initiativrecht des Personalrats
- Die Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretungen in der Dienststelle
- Neueste Rechtsprechung
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Termin
07.04. – 11.04.2025
Beginn erster Seminartag: 09:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 17:00 Uhr Zu diesem Seminarthema weitere Termine ansehen -
Hinweis
Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen. Dieser Termin ist ausgebucht. Sie können sich auf die Warteliste setzen lassen. -
Ort
10179 Berlin (b+b), ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH -
Seminarnummer
1300-2504071 -
Teilnehmendenkreis
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch der PR-Grundseminare 1 und 2 -
Freistellung
§ 42 Abs. 3 PersVG Berlin -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin -
Seminargebühr
1.250,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Berlin-Brandenburg
Tel. 030 2840664-00
info.berlin@verdi-bub.de -
Bewertung
95,51 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Einigungs(stellen)verfahren (§§ 81, 82, 83 PersVG Berlin):
- Personalrat – Hauptpersonalrat/Gesamtpersonalrat – Einigungsstelle (§§ 80, 81 PersVG Berlin)
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (§§ 80 Abs. 3, 81 PersVG Berlin)
- Rechtliche Durchsetzung einer Dienstvereinbarung
Gerichtliches Beschlussverfahren:
- Voraussetzungen und Verfahrensablauf (§§ 91, 92 PersVG Berlin)
- Vorgeschriebene Beschlüsse
- Rechtswirkungen der Entscheidungen
- Einstweiliges Verfügungsverfahren
- Ggf. (vor- und nachbereiteter) Besuch der Fachkammer beim Verwaltungsgericht
Initiativrechte des Personalrats
- bei Mitbestimmungsangelegenheiten (§ 79 Abs. 4 PersVG Berlin)
- bei Mitwirkungsangelegenheiten (§ 84 Abs. 5 PersVG Berlin)
- bei allgemeinen Angelegenheiten (§ 72 Abs. 1 PersVG Berlin)
- beim Arbeitsschutz (§ 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, § 77 PersVG Berlin)
Rechte des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement:
- Verfahren
- Einführung in die Rechtsgrundlagen sowie die Grundlagen des AGG
- Pflichten der Personalvertretung
Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretungen in der Dienststelle:
- JAV (§§ 30 Abs. 2, 3, 35, 65 Abs. 2-5 PersVG Berlin) und SBV (§§ 30, 36 PersVG Berlin, § 178 SGB IX)
- Frauenvertreterinnen (§§ 30, 36 PersVG Berlin, LGG Berlin) sowie Richter- und Staatsanwaltsrat (§§ 55, 56 BlnRiG)
Anmeldung zum Seminar
PersVG Berlin: Recht haben – Rechte durchsetzen
Mittel zur effektiven Durchsetzung der Personalratsrechte (PR 3 PersVG Berlin)
- Seminarnummer 1300-2504071
- Ort 10179 Berlin (b+b), ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
- Termin 07.04. – 11.04.2025
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