Leiharbeit und Werkvertrag im Handel
Von der Warenkommissionierung bis zu Streikbrucharbeiten - Formen des flexiblen Personaleinsatzes
Leiharbeit und Werkverträge nehmen im Handel weiter zu. Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Hand. In dieser sehr kostenorientierten Branche dient die Leiharbeit vielfach als Mittel zur Senkung der Personalkosten und der Einschränkung des Kündigungsschutzes. Der Druck auf die Stammbelegschaft wächst.
Warenkommissionierung durch Leiharbeit in der Nacht und Streikbrucharbeiten durch Werkverträge am Morgen: Der Druck auf den Betriebsrat wächst.
In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leiharbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen und Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes? Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag? In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt, verschiedene Formen des Personaleinsatzes behandelt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie zu tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen
- Der Arbeitsvertrag als Grundform des Personaleinsatzes für den Arbeitgeber
- Formen des externen/internen Personaleinsatzes (Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung)
- Überblick über die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Prüfung der Vereinbarkeit von externem Personaleinsatz mit dem AÜG (z.B. über Servicegesellschaften)
- Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
- Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
-
Termin
19.04. – 21.04.2021 -
Ort
59065 Hamm, Mercure Hotel Hamm -
Seminarnummer
1400-2104192 -
Teilnehmendenkreis
Betriebsratsmitglieder -
Branche/Bereich
Handel
-
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG -
Seminargebühr
870,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
341,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Nordrhein-Westfalen
Tel. 0211 9046-810
info.nrw@verdi-bub.de
Formen des flexiblen Personaleinsatzes im Einzelhandel als Herausforderung für die Betriebsräte
Arbeitsrechtspyramide; insbesondere das Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und zu tarifvertraglichen sowie betrieblichen Regelungen
Der Arbeitsvertrag als Grundform des Personaleinsatzes für den Arbeitgeber
Weitere Formen des externen/internen Personaleinsatzes:
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Arbeitnehmerüberlassung
Überblick: Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Prüfung der Vereinbarkeit von externem Personaleinsatz mit dem AÜG (z.B. über Servicegesellschaften)
Rechte sowie Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei externem Personaleinsatz
Aktuelles zu den Themen Leiharbeit, Werkverträge etc. aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
Anmeldung zum Seminar
Leiharbeit und Werkvertrag im Handel
Von der Warenkommissionierung bis zu Streikbrucharbeiten - Formen des flexiblen Personaleinsatzes
- Seminarnummer 1400-2104192
- Ort 59065 Hamm, Mercure Hotel Hamm
- Termin 19.04. – 21.04.2021
© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH