Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme besprochen, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
- Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
- Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
- Begründung des Arbeitsverhältnisses, Pflichten des Arbeitgebers aus dem Nachweisgesetz sowie tarifvertraglichen Regelungen beim Abschluss des Arbeitsvertrags
- Konkrete Inhalte des Arbeitsvertrags, u.a. mit Blick auf das Nachweisgesetz
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
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Termin
17.02. – 21.02.2025
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:30 Uhr -
Ort
48161 Münster, Parkhotel Hohenfeld -
Seminarnummer
1400-2502172 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
1.450,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 923,50 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 330,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Nordrhein-Westfalen
Tel. 0211 9046-810
info.nrw@verdi-bub.de -
Bewertung
96,70 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Grundbegriffe: Was ist Arbeitsrecht? (Zivil-/Vertragsrecht, Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten)
Geschichte des Arbeitsrechts
Rechtsquellen des Arbeitsrechts: Normenhierarchie (insbes. Stellenwert des Tarifvertrags inkl. Exkurs zum Tarifrecht, Arbeit an einem konkreten Tarifvertrag)
Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren (Gruppenarbeit zu ausgewählten Gesetzen anhand konkreter Fragestellungen)
Abgrenzung von Individual- zu Kollektivrecht
Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag:
- Abgrenzung zu anderen Verträgen; Arbeitnehmerbegriff
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung
- Änderung der Vertragsbedingungen, Änderungskündigung
- Inhalte des Arbeitsvertrags gemäß des Nachweisgesetzes
Begründung des Arbeitsverhältnisses:
- Bewerbung und Vorstellungskosten
- Die Einstellungsfreiheit und ihre Grenzen (Fragerecht, Willkür-/Diskriminierungsverbote, Exkurs: Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis)
- Datenschutz (am Beispiel der Bewerbungsunterlagen)
- Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
- Probezeit
Ruhen des Arbeitsverhältnisses:
- Definition, Begriffsklärung und Beispiele
- Auswirkungen, z.B. auf das Entgelt und andere Leistungen
- Kurzerläuterung der jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Begründung und beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Anmeldung zum Seminar
Einführung in das Arbeitsrecht 1
Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Seminarnummer 1400-2502172
- Ort 48161 Münster, Parkhotel Hohenfeld
- Termin 17.02. – 21.02.2025
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