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Leiharbeit und Werkvertrag im Handel

Von der Warenkommissionierung bis zu Streikbrucharbeiten – Formen des flexiblen Personaleinsatzes

Leiharbeit und Werkverträge nehmen im Handel zu. Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Hand: In dieser sehr kostenorientierten Branche dient die Leiharbeit vielfach als Mittel zur Senkung der Personalkosten und der Einschränkung des Kündigungsschutzes. Die Belastung der Stammbelegschaft ist hoch.

Warenkommissionierung durch Leiharbeit in der Nacht und Streikbrucharbeiten durch Werkverträge am Morgen: Der Druck auf den Betriebsrat wächst.

In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leiharbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen und Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes? Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag? In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt, verschiedene Formen des Personaleinsatzes behandelt und mögliche Handlungsoptionen des Betriebsrats erörtert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie zu tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen
  • Der Arbeitsvertrag als Grundform des Personaleinsatzes für den Arbeitgeber
  • Formen des externen/internen Personaleinsatzes (Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung)
  • Überblick über die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
  • Prüfung der Vereinbarkeit von externem Personaleinsatz mit dem AÜG (z.B. über Servicegesellschaften)
  • Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

  • Termin

    08.07. – 10.07.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:30 Uhr
  • Hinweis

    Referent: Albrecht Seidel · Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Ort

    44532 Lünen, Ringhotel am Stadtpark
  • Seminarnummer

    1400-2507081
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG
  • Seminargebühr

    1.030,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 514,50 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 229,50 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Nordrhein-Westfalen
    Tel. 0211 9046-810
    info.nrw@verdi-bub.de

Formen des flexiblen Personaleinsatzes im Einzelhandel als Herausforderung für die Betriebsräte
Arbeitsrechtspyramide; insbesondere das Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und zu tarifvertraglichen sowie betrieblichen Regelungen
Der Arbeitsvertrag als Grundform des Personaleinsatzes für den Arbeitgeber
Weitere Formen des externen/internen Personaleinsatzes:

  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag
  • Arbeitnehmerüberlassung

Überblick: Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Prüfung der Vereinbarkeit von externem Personaleinsatz mit dem AÜG (z.B. über Servicegesellschaften)
Rechte sowie Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei externem Personaleinsatz
Aktuelles zu den Themen Leiharbeit, Werkverträge etc. aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Leiharbeit und Werkvertrag im Handel

Von der Warenkommissionierung bis zu Streikbrucharbeiten – Formen des flexiblen Personaleinsatzes

  • Seminarnummer 1400-2507081
  • Ort 44532 Lünen, Ringhotel am Stadtpark
  • Termin 08.07. – 10.07.2025
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